Facebook wirbt damit, dass man sich über die Plattform mit
seinen Freunden verbinden kann. Doch dürfen zu diesem Zweck auch Werbemails an
Personen verschickt werden, die keinen Account haben und auch keinen möchten?
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Kein „Freunde-finden“ mehr bei Facebook erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Wie funktioniert „Freunde finden“ über die E-Mail-Adresse?
Das soziale Netzwerk Facebook hatte im Jahr 2010 die
Funktion „Freunde finden“ überarbeitet. Im Zuge dessen wurden Facebook-Nutzer
dazu aufgefordert, ihre E-Mail-Adressbücher mit dem Netzwerk zu synchronisieren,
damit Einladungen an alle enthaltenen Kontakt versendet werden konnten. Dabei
erhielten auch die Kontakte, die nicht bei Facebook registriert waren,
Einladungs- und Erinnerungsmails. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV)
kritisierte, dass es sich dabei um unzulässige Werbung handele und die Nutzer
nur unzureichend über den Umgang mit den Adressdaten informiere. Schließlich reichte
der Verband eine Klage gegen Facebook ein.
Einladungsemails von
Facebook sind keine privaten Nachrichten
Das Kammergericht Berlin gab den Verbraucherschützern Recht
und bestimmte, dass der Umfang der Information für die Nutzer nicht ausreichend
wäre. Außerdem würde sich Facebook durch seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu umfangreiche Rechte an den Nutzerdaten einräumen. Das soziale Netzwerk
ging daraufhin in Berufung, die jedoch vom Landgericht Berlin abgewiesen wurde.
Im Zuge einer darauffolgenden Revision bestätigte nun auch der Zivilsenat des Bundesgerichtshofs
das Urteil. Bei den Einladungsemails würde es sich um Werbung für Facebook
handeln. Da die Empfänger dem Erhalt nicht ausdrücklich zugestimmt hätten,
ergäbe sich eine unzumutbare Belästigung nach § 7 des Gesetzes gegen den
unlauteren Wettbewerb (UWG). Entgegen der Äußerungen von Facebook wäre diese
Zuordnung unabhängig davon zu sehen, ob ein anderer Nutzer die Einladung
versendet hätte oder nicht. Es handele sich dabei in jedem Fall nicht um
private Mitteilungen. Außerdem würden die Nutzer bei der Synchronisierung ihres
Adressbuches nicht in ausreichendem Maße über die Art und den Umfang der
Datennutzung informiert.
Verbraucherverband
fordert Ordnungsgeld für Facebook
Da die kritisierte „Freunde-finden“-Funktion bereits seit
längerer Zeit nicht mehr existiert, plant das Unternehmen eine Überprüfung der
aktuellen Dienste. Nach Auffassung des Verbraucherverbandes wurden die für
rechtswidrig erklärten AGB jedoch nur im Wortlaut und nicht inhaltlich
geändert. Aus diesem Grund beantragte er ein Ordnungsgeld beim Landgericht
Berlin. Das Ergebnis dieser neuerlichen Entwicklung bleibt abzuwarten. Das
Urteil des Bundesgerichtshofs könnte weitreichendere Folgen für die Anbieter
von Online-Diensten haben, die nun ihre AGB und Werbemaßnahmen auf deren
Rechtsgültigkeit überprüfen müssen.
Quelle: I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, Urteil vom
14.1.2016, Az.: I ZR 65/14
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