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Rechtsnews 25.06.2008 Christian Schebitz

Heide Simonis verliert Foto-Prozess gegen “Bild”

Der BGH wies die Klage der ehemalige SPD-Politikerin Heide Simonis gegen die “Bild” – Zeitung ab. Dabei ging es um Fotos, die Fotografen des Boulevardblattes an den beiden Tagen nach Simonis Abwahl aus dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidentenamtes schossen. Diese Fotos zeigten Simonis beim Einkaufen und wurden mit “Danach ging Heide erst mal shoppen” betextet. Die ehemalige Politikerin wollte sich daher gerichtlich gegen “Bild” zur Wehr setzen, da sie sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sah. Das Landgericht Berlin folgte den Argumenten der Klägerin Zeitung und verurteilte die Zeitung dazu, die Bildveröffentlichung zu unterlassen. Darüberhinaus verurteilte das Gericht das Boulevardblatt dazu, Auskunft darüber zu erteilen, welche weiteren Fotos der beiden Tage sie in Besitz hat. Am Dienstag wies der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch die Klage vollständig ab. Bei Heide Simonis sei eine Persönlichkeit der Zeitgeschichte. Außerdem handle “es um einen Vorgang von historisch-politischer Bedeutung.”, wie Sueddeutsche.de die BGH-Vizepräsidentin Gerda Müller zitiert. Unter Berücksichtigung der Umstände könne man nicht davon sprechen, dass die Ex-Politikerin in einer verfänglichen Situation gezeigt worden wäre, die den Kernbereich der Privatsphäre betreffe. “Absolutes Neuland” betrat das Gericht in der Frage, ob überhaupt Auskunft über nicht veröffentlichte Fotos der Pressevertreter verlangt werden könne. Doch nach Auffassung der Karlsruher Richter ist die Presse nicht verpflichtet, Prominenten unveröffentlichte Fotos zur Kenntnis vorzulegen, die ohne deren Einwilligung im Privatbereich entstanden.  “Wir sind der Auffassung, dass sich ein Politiker in einer solchen Situation auch unter Berufung auf sein Persönlichkeitsrecht nicht ohne weiteres der Berichterstattung entziehen kann”, so die Senatsvorsitzende Müller. Quellen und Links

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