Rechtsnews 25.04.2023 Alex Clodo

Haftungsfrage: Wer haftet bei einem Unfall mit einem E-Scooter?

Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter erfreuen sich in den letzten Jahren immer größerer Beliebtheit. Doch was passiert bei einem Unfall mit einem solchen Fahrzeug? Und wer haftet für den entstandenen Schaden? In diesem Beitrag werden die rechtlichen Grundlagen und die Haftungsfrage bei einem Unfall mit einem E-Scooter näher erläutert.

Rechtliche Grundlagen zur Nutzung von E-Scootern

Seit der Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen im Juni 2019 dürfen E-Scooter in Deutschland auf öffentlichen Straßen und Radwegen genutzt werden. Allerdings müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

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Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

  • Der E-Scooter muss für den Straßenverkehr zugelassen und haftpflichtversichert sein.
    Der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein und einen Führerschein der Klasse AM (ehemals Mofa-Führerschein) besitzen.
  • Der E-Scooter darf maximal 20 km/h schnell fahren und muss mit Lenkstange und Bremsen ausgestattet sein.
  • Das Fahren auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten, es sei denn, es handelt sich um speziell ausgewiesene Gehwege.

Wer haftet bei einem Unfall mit einem Elektroroller?

Bei einem Unfall mit einem Elektroroller stellt sich die Frage, wer für den entstandenen Schaden haftet. Hier kommen mehrere Personen in Betracht:

  • Fahrer des E-Scooters:
    Grundsätzlich haftet der Fahrer des E-Scooters für alle von ihm verursachten Schäden. Dies gilt auch dann, wenn er den Unfall nicht allein verschuldet hat. Hat er beispielsweise die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten oder ist er alkoholisiert gefahren, kann ihm ein Mitverschulden am Unfall angelastet werden.
  • Halter des E-Scooters:
    Der Halter des E-Scooters haftet für Schäden, die durch einen technischen Defekt am Fahrzeug verursacht wurden. Dazu gehören beispielsweise Bremsversagen oder der Ausfall der Beleuchtung. Der Halter haftet jedoch nicht automatisch, wenn der Fahrer den Unfall verursacht hat.
  • Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer:
    Auch Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer können bei einem Unfall mit einem E-Scooter eine Mitschuld tragen. Wenn zum Beispiel ein Fußgänger plötzlich die Straße überquert und dabei den E-Scooter-Fahrer übersieht, kann ihm ein Mitverschulden angelastet werden.

Welche Versicherung zahlt bei einem Unfall mit einem Elektroroller?

Bei einem Unfall mit einem E-Scooter ist die Schuldfrage oft nicht einfach zu klären. In jedem Fall sollten die Beteiligten sofort die Polizei rufen und den Unfallhergang dokumentieren. Auch sollten Zeugen benannt werden, um den Unfallhergang zu klären. Grundsätzlich gilt bei einem Unfall mit einem E-Scooter die Versicherungspflicht des Fahrers. Der E-Scooter muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die in der Regel vom Fahrzeughalter abgeschlossen wird. Diese Versicherung kommt für alle Schäden auf, die der Fahrer des E-Scooters verursacht. Dazu gehören Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden.

In bestimmten Fällen gibt es jedoch Ausnahmen von der Versicherungspflicht. Wurde der Unfall beispielsweise durch einen technischen Mangel am Fahrzeug verursacht und kann der Halter des E-Scooters nachweisen, dass er den Mangel nicht kannte und auch nicht kennen musste, kann die Versicherungspflicht entfallen. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine Haftung besteht oder nicht.

Wurde der Unfall mit einem E-Scooter durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursacht, greift die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Diese kommt dann für alle Schäden auf, die durch den Unfall entstanden sind. Der E-Scooter muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die in der Regel vom Fahrzeughalter abgeschlossen wird. Diese Versicherung kommt für alle Schäden auf, die der Fahrer des E-Scooters verursacht. Dazu gehören Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden.

In bestimmten Fällen gibt es jedoch Ausnahmen von der Versicherungspflicht. Wurde der Unfall beispielsweise durch einen technischen Mangel am Fahrzeug verursacht und kann der Halter des E-Scooters nachweisen, dass er den Mangel nicht kannte und auch nicht kennen musste, kann die Versicherungspflicht entfallen. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine Haftung besteht oder nicht.

Wurde der Unfall mit einem E-Scooter durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursacht, greift die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Diese kommt dann für alle durch den Unfall entstandenen Schäden auf.

Fazit zur Haftung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Nutzung von E-Scootern mit einigen Risiken verbunden ist. Deshalb ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu kennen und sich ausreichend abzusichern. Wer sich jedoch an die Regeln hält und umsichtig fährt, kann das Fahrvergnügen mit dem E-Scooter bedenkenlos genießen.

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