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Rechtsnews 15.09.2022 Alex Clodo

Wer haftet bei abgerissenem Heckscheibenwischer in Waschstraße?

Die Deutschen lieben ihre Autos. Daher pflegen Sie ihre Autos mit voller Hingabe und Liebe. Der eine wäscht es gerne per Hand, der andere lässt Maschinen walten. In Waschstraßen stellt sich dann die Frage, wer für einen Schaden am Auto haftet. Im vorliegenden Fall wurde ein Heckscheibenwischer abgerissen, wodurch angeblich Lackschäden hervorgerufen wurden. Wer haftet? Diese Frage hatte das Landgericht Stendal zu entscheiden. Wie entschied das Gericht? All das erfahren Sie hier!

Lackschäden am Auto nach Waschstraßenbesuch

Im vorliegenden Fall bemerkte ein Fahrzeugführer nach der Nutzung einer Waschstraße, dass an seinem Auto Lackschäden vorlagen. Diese Schäden führte er auf den abgerissenen Heckscheibenwischer, der von einem vor ihm fahrenden Fahrzeug, zurück. Nach seiner Ansicht seien dadurch die Lackschäden entstanden. Daraufhin erhob der Fahrzeugführer Klage auf Zahlung von Schadensersatz. Der Heckscheibenwischer sei nach dem Vortrag des Klägers pflichtwidrig nicht in der waagerechten Position gewesen, sondern sei senkrecht gestellt gewesen.

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Im vorliegenden Fall wies das Amtsgericht Stendal die Klage ab.

Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.

Anspruch auf Schadensersatz?

Wie aber entschied das Landgericht Stendal? Auch das Landgericht bestätigt die Entscheidung des Amtsgerichts. Nach Ansicht der Richter stehe dem Kläger kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Dem Beklagten sei nämlich keine Pflichtverletzung anzulasten. Es habe weder eine gesetzliche noch eine vertragliche Verpflichtung dazu bestanden, den Heckscheibenwischer vor dem Einfahren in die Waschstraße in eine waagerechte Position zu bringen. Daher sei der Beklagte nicht der Betreiber der Waschstraße, so dass ihn keine Verkehrssicherungspflichten treffen.

Daher besteht grundsätzlich keine Verpflichtung dazu, vor der Einfahrt in eine Waschstraße den Heckscheibenwischer in eine waagerechte Position zu bringen. Daher besteht grundsätzliche keine Haftung für das Abreißen des Scheibenwischers in der Waschstraße.

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Quelle:

Landgericht Stendal, Urteil vom 30.07.2022 – 22 S 6/22

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