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Rechtsnews 08.06.2016 Christian Schebitz

Fußball-EM: Spielszenen ins Internet hochladen?

Übermorgen ist es soweit – die Fußball-EM 2016 beginnt. Das Eröffnungsspiel wird ab 21 Uhr zwischen dem Gastgeber Frankreich und Rumänien ausgetragen. Ort des Eröffnungsspiels wird das Stade de France sein, der Ort also, an dem Frankreich vor 18 Jahren im eigenen Land den Weltmeistertitel holen konnte. Die kommende EM wird viele unvergessliche Momente mit sich bringen und in allen Medien großen Widerhall finden. Lesen Sie hier, in Teil 2 des EM-Spezials auf rechtsanwalt.com, was beim Hochladen von Spielszenen im Internet zu beachten ist:

Viele Fußballfans laden gerne wichtige Spielszenen oder besondere Momente einer Partie im Internet hoch – Youtube und andere Portale werden nach manchen Spielen regelrecht mit Ausschnitten und Spielzusammenfassungen überflutet. Was die meisten Hochlader nicht wissen: Sie verletzen dabei Urheber- und Markenrechte und können sich deshalb schnell eine Abmahnung des Rechteinhabers einfangen. Rechteinhaber für die Übertragung der Spiele der Europameisterschaft sind in Deutschland ARD und ZDF. Wer ein Video von einem Spiel, das er selbst aufgenommen hat, im Internet hochladen möchte, benötigt hierzu die Genehmigung von ARD und ZDF. Gleiches gilt übrigens für Leute, die sich ein Spiel im Stadion angeschaut haben und dabei, z.B. mit ihrem Handy Aufnahmen angefertigt haben. In diesem Fall ist das Zeigen der Aufnahmen im privaten Kreis erlaubt, das hochladen im Internet jedoch nicht. Im Fall einer Abmahnung ist es dem Abgemahnten dringend zu raten, einen kompetenten Rechtsanwalt oder einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht aufzusuchen. Dieser kann beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist und wie im Weiteren vorzugehen ist.

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Lesen Sie außerdem in Teil 3 des EM-Spezials auf rechtsanwalt.com am 11. Juni: Rechtliches rund um den Autokorso.

Weitere Artikel zur Fußball-EM 2016:

EM – Rechtliches zum Autokorso

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