Rechtsnews 04.06.2016 Emil Kahlmann

EM-Spiele bei der Arbeit gucken?

Nächste Woche, am 10. Juni, wird die von den Freunden des Sports fieberhaft erwartete Fußball-Europameisterschaft in Frankreich beginnen.Da werden nicht nur Erinnerungen an spannende Spiele vergangener Europameisterschaften wach, sondern auch an Konflikte zwischen Arbeitszeiten und Spielübertragungen. rechtsanwalt.com wirft in diesem EM-Spezial nicht nur einen Blick auf das bevorstehende Turnier, sondern auch darauf, was Sie rechtlich zu beachten haben.

Die diesjährige Fußball-EM ist das 15. Turnier dieser Art und wird zwischen dem 10. Juni 2016 und dem 10. Juli 2016 in Frankreich ausgetragen. Der größte Unterschied im Vergleich zu früheren Europameisterschaften ist die Teilnehmerzahl: In Frankreich werden erstmals 24 Mannschaften um den Titel mitspielen. Zwischen 1996 und 2012 waren jeweils 16 Teams dabei, zwischen 1980 und 1992 nur acht Mannschaften, davor sogar nur jeweils vier Mannschaften pro Turnier. Das Endspiel wird im Stade-de-France inParis stattfinden, insgesamt werden die 51 EM-Spiele in zehn verschiedenen Stadien ausgetragen werden. Als Titelverteidiger tritt Spanien an, das bisher drei Mal Europameister werden konnte. Auch Deutschland war bisher drei Mal Europameister und teilt sich mit Spanien daher den Titel des Rekordeuropameisters.Frankreich konnte den Titel schon zwei Mal erringen, Italien, Griechenland,Dänemark, die Sowjetunion, die Tschechoslowakei und die Niederlande jeweils einmal.

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Die Spiele der EM 2016 in Frankreich werden um 15 Uhr, 18 Uhr und 21 Uhr mitteleuropäischer Zeit angepfiffen werden. Egal, wann ein EM-Spiel also stattfindet – es werden stets unzählige Menschen in Deutschland bei der Arbeit sein. Vielfach fragen sich Arbeitnehmer daher, ob sie einen Anspruch darauf haben, für die Dauer eines Spiels bei der Arbeit zu pausieren,oder während der Arbeitszeit ein Spiel im Radio oder per Internet-Ticker zu verfolgen.

Die Rechtslage ist hierbei nicht ganz eindeutig: Zwar gibt es kein gesetzlich verankertes Recht auf Fernsehübertragungen oder andere Arten, ein Fußballspiel während der Arbeitszeit zu verfolgen. Allerdings haben Gerichtsurteile immer wieder mögliche Ausnahmen aufgezeigt. Das Anschauen des Spiels im Fernsehen ist während der Arbeitszeit grundsätzlich untersagt, solange es nicht durch den Arbeitgeber erlaubt wird. Anders kann es sich bei Radioübertragungen verhalten: Abhängig davon, ob Radiohören im Unternehmen am Arbeitsplatz generell erlaubt ist oder nicht (dabei hat in der Regel der Betriebsrat ein Wörtchen mitzureden), kann es einem Arbeitnehmer durchaus erlaubt sein, ein Fußballspiel auf diese Weise live zu verfolgen. Einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zufolge ist es Arbeitnehmern in diesen Fällen nicht zu verwehren, ein Spiel am Radio mit zu verfolgen, sofern sie dabei nicht Kollegen oder Kunden stören und außerdem ihren Arbeitsaufgaben weiterhin angemessen nachkommen. Das Verfolgen eines Spiels im Internet (Streaming oder live-Ticker) ist, wenn es entgegen des Verbots des Arbeitgebers erfolgt, eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten. Dies kann ernste Konsequenzen für den Arbeitnehmer nach sich ziehen. Viel hängt also davon ab, wie ein Unternehmen mit der Situation umgeht. Eine offene Kommunikation und die Schaffung verbindlicher Regelungen sind dabei empfehlenswert.

Verpassen Sie nicht Teil 2 des EM-Spezials auf rechtsanwalt.com! Am kommenden Mittwoch, den 8. Juni geht es um die rechtlichen Aspekte beim Hochladen von Fußballvideos auf Youtube und Co.!

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