Rechtsnews 11.06.2016 Emil Kahlmann

EM – Rechtliches zum Autokorso

Die Fußball-EM in Frankreich hat gestern begonnen und
morgen, am 12. Juni 2016, wird auch die deutsche Nationalmannschaft ihr erstes
Spiel absolvieren. Im nordfranzösischen Lille wird Deutschland um 21 Uhr auf
die Ukraine treffen. Deutschland tritt nach dem Gewinn der Weltmeisterschaft
vor zwei Jahren in Brasilien als Mitfavorit um den Titelgewinn an, und alle
Fans hoffen natürlich auf einen gelungenen Start in das Turnier am morgigen
Sonntag. Je nach Turnierverlauf wird in Deutschland auch wieder ein für große
Turniere typisches Phänomen auftreten: der Autokorso. Lesen Sie in diesem
dritten Teil des EM-Spezials bei rechtsanwalt.com, was beim Autokorso rechtlich zu beachten ist:

Spätestens seit der WM 2006 sind Autokorsos in ganz
Deutschland sehr beliebt. Nach Siegen der deutschen Nationalmannschaft winden
sich häufig kilometerlange Autoschlangen mit ausgelassen feiernden Fußballfreunden
durch die Innenstädte. Aus rechtlicher Sicht gibt es für Autokorsos keine
Grundlage. Sie sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und stellen eigentlich
eine Anhäufung von Ordnungswidrigkeiten (Betätigung der Hupe ohne bestehende
Gefahr, Ruhestörungen) dar. Die Polizei drückt jedoch häufig ein Auge zu,
solange nicht Menschen durch fahrlässiges Verhalten in Gefahr geraten.
Eingegriffen wird in der Regel jedoch, wenn Autofahrer alkoholisiert sind oder andere
Drogen konsumiert haben. Bei Alkohol gilt die 0,5-Promille-Grenze – wer mehr
als 0,5 Promille Alkohol im Blut hat, handelt nach § 24a StVG ordnungswidrig.
Eine Verkehrsstraftat liegt ab eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille
vor. Ebenfalls nicht erlaubt ist es, dass Mitfahrer sich aus dem Autofenster
lehnen oder gar auf das Dach oder die Motorhaube des Autos steigen. Das
Oberlandesgericht Karlsruhe urteilte 1998, dass ein Fahrer eines Autos zur
Hälfte für die Verletzungsfolgen haften musste, nachdem ein Insasse seines
Wagens sich aus dem Fenster gelehnt, dabei die Balance verloren hatte und
schließlich abgestürzt war. Auch bei großen Fahnen ist Vorsicht geboten: Auf
keinen Fall dürfen Fahnen dem Fahrer des eigenen Autos oder den Fahrern anderer
Autos die Sicht verdecken, da dies zu einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern
führen würde. Bei aller Ausgelassenheit sollte man also auch beim Autokorso
immer Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen.

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