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Rechtsnews 09.12.2015 Birgit Schneck

Ford zu Schadenersatz verurteilt

Seit sechs Jahren währt der Streit zwischen dem Automobilunternehmen Ford und dem Thüringer Zulieferer Mitec bereits, nun liegt die Entscheidung im Berufungsverfahren vor. Auch das Oberlandesgericht Jena spricht Mitec Schadenersatz zu.

Ford legte Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichtes ein

Die Ford Motor Company ist dem Unternehmen Mitec zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Das stellte das OLG in seinem Urteil vom 8. Dezember 2015 (5 U 1042/12) fest und wies damit die Berufung des Autobauers gegen eine Entscheidung des Landgerichtes Meiningen von 2012 ab. Noch ist das Urteil des OLG aber nicht voll rechtskräftig: Ford steht noch der Weg zum Bundesgerichtshof offen. Es bleibt abzuwarten, ob das Unternehmen Rechtsmittel einlegt.

Warum soll Ford Schadenersatz zahlen?

Ausgangspunkt des mittlerweile sechsjährigen Rechtsstreits ist eine Klage von Mitec: Das Unternehmen wirft Ford vor, ohne sein Einverständnis vertrauliche Daten kopiert oder das Kopieren veranlasst zu haben. Mitec war durch Ford als Zulieferer sogenannter „balancer“ beauftragt worden. Das sind Massenausgleichsgetriebe zur Reduzierung von Motorgeräuschen und Vibrationen. Mitec entwickelte die Vorrichtung selbst, Ford habe nach Auffassung des Gerichtes aber unerlaubt Systemdaten und Zeichnungen des „balancers“ an andere Zulieferer weitergegeben. Ein Gutachter stellte im Gerichtsverfahren fest, dass diese Daten dazu geeignet waren, den „balancer“ nachzubauen und genau das auch geschehen ist. Vergleichbare Konstruktionen der Zulieferer würden sehr wahrscheinlich auf den Plänen von Mitec beruhen.
Das LG Meiningen hatte seinerzeit zwar ebenfalls eine Schadenersatzpflicht von Ford festgestellt, hatte aber anders argumentiert. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die Ford Motor Company eine langfristige Liefervereinbarung mit Mitec vorzeitig beendet hatte.

Ford-Zulieferer will eine Entschädigung im zweistelligen Millionenbereich

Das OLG stellt fest: Ford haftet dafür, dass die Daten von Mitec an Drittfirmen gegangen sind. Das Unternehmen hat seine Geheimhaltungspflicht verletzt. Wird das Urteil des OLG rechtskräftig, muss im nächsten Schritt die Höhe des Schadenersatzes festgesetzt werden. Der Eisenacher Zulieferer fordert einen zweistelligen Millionenbetrag für entgangene Gewinne.
Quelle: 
Urteil des OLG Jena vom 8. Dezember 2015, Az. 5 U 1042/12
Pressemitteilung des OLG Jena vom 8. Dezember 2015

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