Adipositas, umgangssprachlich auch als Fettleibigkeit bezeichnet, ist eine Erkrankung, die sich in der westlichen Welt seit Jahren immer stärker ausbreitet. Das erhöhte Krankheitsrisiko von fettleibigen Personen kann zu Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit führen. Inwieweit Adipositas als Behinderung anzusehen ist, hatte im letzten Jahr der Europäische Gerichtshof EuGH zu entscheiden.
EuGH entscheidet über den Schutz Fettleibiger vor Diskriminierung
In dem vorliegenden Fall ging es um die Entlassung eines Mannes durch die Gemeinde Billund in Dänemark. Der Mann hatte über einen Zeitraum von 15 Jahren als Tagesvater für die Gemeinde gearbeitet und war dann, unter anderem mit Verweis auf die sinkende Zahl betreuter Kinder, entlassen worden. In dem Gespräch, das anlässlich der Entlassung geführt worden war, kam auch die Fettleibigkeit des Mannes zur Sprache. In welcher Form dies geschah, war später eine der Streitfragen vor Gericht. Die Gemeinde Billund bestritt, dass die Adipositas des Mannes ein Grund für die Entlassung gewesen sei. Der entlassene Mann sah das anders und klagte schließlich gegen seine Entlassung.
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EuGH: Ist Fettleibigkeit eine Erkrankung und eine „Behinderung“? erhalten
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Gericht in Dänemark erbittet Vorabentscheidung durch den EuGH
Das mit dem Fall befasste Gericht im dänischen Kolding erfragte beim Europäischen Gerichtshof zur Klärung des Falls, ob das EU-Recht eine Verbot der Diskriminierung wegen Adipositas enthält. In seiner Entscheidung stütze der EuGH den Kläger und führte aus, dass zwar im Unionsrecht kein Verbot der Diskriminierung wegen Adipositas als solcher enthalten sei; allerdings stufte der EuGH die Adipositas als Behinderung ein. Sie ist demnach eine physische, geistige oder psychische Einschränkung auf Dauer. Der Fall, der zur Entscheidung des EuGH geführt hat, liegt nun wieder bei dem Gericht in Dänemark, dass nun über die Zulässigkeit der Entlassung des Klägers zu entscheiden hat.
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