Im kleinstbuden-mechanic-blog findet sich eine schöne Zusammenfassung der Stimmen in der juristischen Blog-Gemeinschaft zu einem Urteil des LG München. Die Richter urteilten dort, dass die Eltern einer 17-Jährigen im Rahmen der sog. Störerhaftung mitverantwortlich dafür sind, dass ihre Tochter Urheberrechtsverstöße beging. Grundlage hierfür ist die Tatsache, dass die Eltern der Tochter einen Internetanschluss zur Verfügung gestellt haben, der für eben jene Verstöße genutzt wurde. Ein schöner Artikel, der die Diskussion über die Problematik der Rechtsprechung in und mit den neuen Medien gut wiedergibt. Quellen und Links
- kleinstbuden-mechanic – „alle reden drüber: LG München I“
- rechtsanwalt.com – „OLG FFM: Eltern sind nicht unbedingt als Mitstörer bei Filesharing haftbar“ (Ein anderes Urteil zu diesem Problem)
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Diskussion über das Störerhaftungs-Urteil des LG München erhalten
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