Kündigung ohne Grund – ist sie gerechtfertigt?
Um ein Arbeitsverhältnis zu beenden, ist die
Kündigung eine der bekanntesten Möglichkeiten. In der Regel hat eine Kündigung schwerwiegende Auswirkungen für den Arbeitnehmer. Deshalb stellt der Gesetzgeber hohe
Anforderungen an die Wirksamkeit einer Kündigung, wenn es zu einer einseitigen Beendigung des Arbeitsvertrages kommt. Wie sieht es aber aus, wenn der Arbeitnehmer eine
Kündigung ohne Angabe von Gründen bekommt? Ist eine solche Kündigung rechtswirksam? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden einmal beantwortet.
Was gilt als Kündigungsgrund?
Das deutsche Arbeitsrecht kennt verschiedene Kündigungsgründe. Doch was sind mögliche
Gründe für eine ordentliche Kündigung?
Die betriebsbedingte Kündigung
Die betriebsbedingte Kündigung stellt wohl den häufigsten Kündigungsgrund dar. Sie ist die einzige Kündigung, bei der die Ursache beim Unternehmen bzw. dem Arbeitgeber liegt. Es wird beim Kündigungsgrund zwischen zwei Untergruppen unterschieden:
- innerbetriebliche (bspw. Rationalisierung oder Betriebsschließung)
- außerbetriebliche (bspw. Umsatzrückgang)
Die verhaltensbedingte Kündigung
Bei der verhaltensbedingten Kündigung ist der Arbeitnehmer selbst der Grund für die ausgesprochene Kündigung. Beispiele für eine verhaltensbedingte Kündigung sind
sexuelle Belästigung,
Arbeitsverweigerung, Mobbing oder
Beleidigung. Damit der Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung wirksam aussprechen kann, muss aber in der Regel zunächst eine
Abmahnung an den Arbeitnehmer erfolgen.
Die personenbedingte Kündigung
Bei der personenbedingten Kündigung ist die
Arbeitsleistung des Arbeitnehmers das Problem. Subjektive- oder
objektive Leistungsmängel sorgen dafür, dass der Arbeitnehmer seiner arbeitsvertraglichen Pflicht nur unsachgemäß nachkommt.
Straftaten, eine
Inhaftierung sowie
fehlende Eignung für die Ausübung der vertraglich geschuldeten Pflichten sind gängige Beispiele. Doch auch eine
Kündigung bei Krankheit fällt in diese Gruppe hinein. Eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen ist dann möglich, wenn gewisse Voraussetzungen vorliegen. So muss eine
negative Gesundheitsprognose vorliegen, durch die
Betriebsinteressen stark beeinträchtigt werden.
Kann der Chef mich einfach kündigen?
Einmal einen
Arbeitsvertrag unterschrieben und der Job ist bis auf Ewigkeit gesichert. Ist das so? Leider ist das nicht ganz so einfach. Ist es erlaubt, ohne Grund gekündigt zu werden? Sollte Ihr Arbeitgeber planen, Ihren Arbeitsvertrag zu kündigen, sind durch das deutsche Arbeitsrecht glücklicherweise viele Einschränkungen gegeben. Besonders das
Kündigungsschutzgesetz ist ein wichtiger Bestandteil. Ihr Chef ist dann nämlich dazu verpflichtet, einen
Kündigungsgrund zu haben, falls Ihr Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Ohne Kündigungsgrund ist eine Kündigung dann nicht möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie ohne Unterbrechung mindestens sechs Monate in dem Unternehmen beschäftigt sind und das Unternehmen über zehn Angestellte besitzt. Deshalb können von diesem umfangreichen Kündigungsschutz leider nicht alle Arbeitnehmer profitieren.
Wann muss der Arbeitgeber die Kündigung begründen?
Es gibt Fälle, in denen der Arbeitgeber die Kündigung begründen muss.
Bei einer ordentlichen Kündigung ist zu beachten, dass ein Kündigungsgrund angegeben sein muss, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Hierfür muss der Arbeitnehmer seit
mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt sein und außerdem
müssen in dem Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter angestellt sein. Ohne Angabe von Gründen ist eine
fristlose Kündigung hingegen nicht möglich. Bevor der Arbeitgeber dies tut, muss er in aller Regel als Erstes eine wirksame Abmahnung aussprechen.
Ist die Kündigung während der Probezeit ohne Angabe von Gründen rechtens?
Bei Arbeitnehmern, die sich noch in der Probezeit befinden, kann das Kündigungsschutzgesetz noch nicht angewendet werden. Dies wird damit begründet, dass das Beschäftigungsverhältnis noch nicht länger als sechs Monate am Stück besteht. Deshalb ist in diesem Fall eine Kündigung ohne Grund wirksam.
Kann man eine Kündigung ablehnen?
Da es sich bei einer Kündigung im Gegensatz zu einem Vertrag um ein einseitiges Rechtsgeschäft handelt, ist die Wirksamkeit nicht von der Zustimmung eines anderen abhängig. Eine Ablehnung ist also nicht möglich. Ein geeigneter Weg kann die
Kündigungsschutzklage sein.
Kann ich eine Abfindung bei Kündigung ohne Grund erhalten?
Ihr Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, eine Abfindung zu zahlen, außer es gibt arbeitsvertragliche Absprachen. Auch bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses ohne Angabe von Gründen besteht für Ihren Chef keine Pflicht zur Zahlung. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie sich im Rahmen der
Kündigungsschutzklage wehren. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützt Sie dabei, eine angemessene Abfindung zu erhalten.