Der Bundestag berät heute abschließend über neue Regeln zur Feststellung von Vaterschaften. Vätern soll es bei Zweifeln leichter gemacht werden herauszufinden, ob sie der tatsächliche Erzeuger ihres Kindes sind. An der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), dass heimliche Vaterschaftstest verboten sind, ändert sich nichts. Einen Grund heimlich das Genmaterial des Kindes einzuholen, um die Vaterschaft zu prüfen wird es mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes ohnehin nicht mehr geben. Denn Väter, wie auch Mütter und Kinder sollen gegenüber den jeweiligen Familienmitgliedern einen Anspruch darauf erhalten, die Klärung der Abstammung zu verlangen. Wird der Gentest verweigert, kann die Einwilligung von einem Familiengericht durchgesetzt werden. Für diejenigen, die lediglich die Vaterschaftsfrage klären lassen möchten, ohne jedoch die Beziehung zum Kind zu beenden, ergibt sich durch das Gesetz eine weitere Neuerung. Die Wahlmöglichkeit des Vaters, ob er, auch nachdem der Vaterschaftstest die Vaterschaft ausgeschlossen hat, dennoch rechtlich Vater des Kindes bleiben möchte. Bisher war das juristische Band zwischen Vater und Kind zerrissen, sobald durch einen entsprechenden Test nachgewiesen worden war, dass der Mann nicht der biologische Vater ist. Nunmehr hat der Mann in solchen Fällen die Wahl, ob er weiterhin Vater bleiben möchte oder nicht. Quellen und Links
- Entscheidung des BVerfG zu heimlichen Vaterschaftstests – Az: 1 BvR 421/05
- tagesschau.de „Mehr Klarheit für zweifelnde Väter“
- abendblatt.de „Vaterschaftstest wird erzwingbar„
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Bundestag will Gesetz zu Vaterschaftstests verabschieden erhalten
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