Rechtsnews 09.11.2015 Theresa Smit

Bundestag schafft Routerzwang ab

Jeder der
einen Internetanschluss nutzen will, benötigt einen Router, der die Signale weiterleitet.
Bislang wurde die Nutzung eines bestimmten Modells vom jeweiligen Provider
festgelegt, nun wird sich das jedoch ändern: Der Bundestag hat eine
Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen.

Was ist der Routerzwang?

Die meisten Internetzugänge funktionieren über Kabel- oder
Glasfaseranschlüsse. Mithilfe des Routers werden die ankommenden Datenpakete
analysiert und entweder über Kabel oder Funk an die Endgeräte weitergegeben.
Der Nutzer bezahlt bei einem Provider eine Gebühr für die Daten und die Nutzung
der Leitungen. Das geschieht meist im Rahmen einer Flatrate, die ein
unbegrenztes Datenvolumen garantiert. Bislang waren die meisten solcher
Angebote an die Nutzung eines bestimmten Routers gebunden, den man mieten oder
kaufen konnte und der nach Angaben der Provider ein Teil des Netzes war. Auf
diese Weise sollten die Kunden längerfristig gebunden werden.

Nachteile und Sicherheitsrisiken für den
Verbraucher

Für den Verbraucher ist der Routerzwang jedoch eher negativ behaftet. Häufig
verfügen die vorgegebenen Geräte nicht über die gewünschten Leistungen, sodass
ein zweiter Router verwendet werden muss. Zusätzlich können durch die Verwendung
von baugleichen Routern in zahlreichen Haushalten bestehende Sicherheitslücken größeren
Schaden anrichten. Außerdem besteht das Risiko, dass die Anbieter eine erhöhte
Kontrolle über die Geräte ausüben und bestimmte Funktionen manipulieren. Neben
den Sicherheitsrisiken ist jedoch auch der Providerwechsel mit einem erhöhten
finanziellen Aufwand versehen, weil in den meisten Fällen ein neuer Router
benötigt wird.

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Wann wird der Routerzwang abgeschafft?

Innerhalb
des neuen Gesetzes wird der Routerzwang mithilfe einer Neuregelung des
Betreibergebietes ausgeschaltet. Der Bereich des Providers soll nicht mehr am
Router, sondern bereits an der Anschlussdose in der Wand enden. Durch diese
Neubestimmung des Netzabschlusspunktes kann der Endnutzer nun frei über das
Verteilergerät entscheiden. Ein Teil der Provider hatte diese Freiheit bereits zuvor
gewährt, die anderen Betreiber kritisieren das neue Gesetz jedoch erheblich.

Netzbetreiber wollen Routerzwang behalten

Ein Großteil
der Netzbetreiber, darunter auch UnityMedia, Vodafone und Kabel Deutschland, meldete
Kritik an. Sie gaben an, die Abschaffung des Routerzwangs könne mit zahlreichen
technischen Schwierigkeiten und Sicherheitslücken einhergehen. Neben der
Tatsache, dass nicht alle Router mit jedem Anbieter kompatibel wären, würden
auch erhöhte Kosten im Servicebereich anfallen, die sich auf die Verbraucher
auswirken könnten.

Die
Bundesregierung geht im Gegensatz zu den Netzbetreiber jedoch davon aus, dass
der Markt durch das neue Gesetz eher bereichert wird, da verstärkt Kunden
gewonnen werden müssen. Zusätzlich würden auch die Hersteller von bisher kaum
genutzten Routern von der Veränderung profitieren. Auch der Verbraucherzentrale
Bundesverband (Vzbv)
steht der Entwicklung positiv gegenüber. Dennoch wird es
wohl noch eine Weile dauern, bis man seinen Router wirklich frei wählen kann.
Durch den umfangreichen Gesetzgebungsprozess ist erst im Sommer 2016 mit der
Veränderung zu rechnen.

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