Rechtsnews 13.05.2015 Christian R.

Bürgerbegehren gegen „Stuttgart 21“ unzulässig

Nach wie vor beschäftigt der Neubau des Hauptbahnhofs in der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart die Gerichte. Nachdem verschiedene Gruppierungen nach jahrelangem Bemühen die Einstellung des Projektes nicht erreichen konnten und nachdem sich das Projekt im Rahmen einer landesweiten Volksabstimmung 2011 endgültig durchgesetzt hatte, versuchte ein Bürgerbegehren, die finanzielle Beteiligung Stuttgarts an dem Projekt zu verhindern.

Mitunterzeichner des Bürgerbegehrens „Ausstieg der Stadt aus dem Projekt Stuttgart 21“ hatten vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart dagegen geklagt, dass die Landeshauptstadt ihr Bürgerbegehren nicht zugelassen hatte. Mit dem Bürgerbegehren wollten die Initiatoren durch eine kommunale Abstimmung die Stadt Stuttgart zwingen, ihren Anteil zur Finanzierung des Bahnhofsprojekts zurückzunehmen.

Nachdem das Verwaltungsgericht Stuttgart die Klage der Initiatoren des Bürgerbegehrens 2013 abgewiesen hatte und hiergegen Rechtsmittel eingelegt worden waren, landete der Fall vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

Nichtzulassung eines Bürgerbegehrens durch die Stadt Stuttgart rechtmäßig?

Auch hier hatten die Kläger aber keinen Erfolg. Der Verwaltungsgerichtshof stellte fest, dass die Beteiligung Stuttgarts an dem Projekt Stuttgart 21 aufgrund seiner kommunalen Zuständigkeit für die städtebauliche Entwicklung gerechtfertigt sei. Der Finanzierungsanteil von 11,1 %, den Stuttgart an den insgesamt entstehenden Kosten trägt, ist auch im Lichte des Artikels 104 a Absatz 1 GG vertretbar.

Da das angestrebte Bürgerbegehren darauf abziele, dass die Stadt Stuttgart gegen ihre aus dem Gesamtprojekt resultierenden vertraglichen Verpflichtungen verstoße, sei es als rechtswidrig zu bewerten, die Ablehnung durch die Stadt Stuttgart sei zu Recht erfolgt.

Quellen:

  • Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 21.04.2015 – 1 S 1949/13 –
  • Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 17.07.2013 – 7 K 4182/11 –

Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:

Schüler beschimpft Schulleiterin heftig

Polizei unterstützt Prostitution

Sanitäter beklaut bewusstlosen Patienten

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€