Rechtsnews 06.11.2012 Manuela Frank

Bezeichnung „Biomineralwasser“ nicht irreführend

„Bioprodukte“ erleben in jüngster Zeit einen regelrechten Boom, angefangen mit Biogemüse über Biofleisch bis hin zu Biodiesel. Doch was ist mit dem Begriff „Biomineralwasser“ gemeint und ist dieser tatsächlich irreführend? Darüber musste der Bundesgerichtshof entscheiden.

Bezeichnung „Biomineralwasser“ irreführend?

Im konkreten Fall wurde der Anbieter von einem natürlichen Mineralwasser beklagt, da er dieses unter der Bezeichnung „Biomineralwasser“ vermarktet. Dies hält die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs für irreführend. Als Begründung wurde angeführt, dass die Allgemeinheit mit dem Begriff „Biomineralwasser“ Qualitätsmerkmale assoziiere, die für ein solches natürliches Mineralwasser schon im Gesetz vorgeschrieben sind und deshalb auch selbstverständlich seien. Der erhobenen Unterlassungsklage wurde vom Landgericht stattgegeben. Der Beklagte hat dagegen Berufung eingelegt, woraufhin das Oberlandesgericht die Klage abwies.

BGH: Bezeichnung ist nicht irreführend

Dieses Urteil wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt. Allgemein verstehe man unter „Biomineralwasser“ nicht nur unbehandeltes und von Zusatzstoffen freies Mineralwasser, sondern dass dieses auch hinsichtlich der Schadstoffe und Rückstände weit unterhalb der zulässigen Höchstwerte liegt. Zudem werde vom Verkehr nicht erwartet, dass die Benutzung des Begriffs „Bio“ bei einem Mineralwasser gesetzliche Vorgaben erfüllen muss oder staatlich überprüft wird. Somit ist die Benennung „Biomineralwasser“ nicht irreführend. Quelle:

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  • Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 13. September 2012; AZ: I ZR 230/11

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