Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

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Rechtsnews 29.10.2016 Emil Kahlmann

BGH-Urteil zu Bankgebühren

Dürfen Banken ihren Kunden ein pauschales Entgelt für sogenannte geduldete Überziehungen berechnen? Über diese für die Verbraucherrechte sehr wichtige Frage hatte kürzlich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu entscheiden. In zwei sehr ähnlich gelagerten Verfahren fällte er am vergangenen Dienstag nun wegweisende Urteile.

Gebühren für geduldete Überziehungen berechnet

In einem der beiden Fälle hatte die Bank von ihrem Kunden für geduldete Überziehungen pauschal einen Betrag von 6,90 € verlangt, der einmal pro Rechnungsabschluss berechnet wurde. In dem anderen Fall betrugen die pauschal berechnete Gebühren mindestens 2, 95 € pro Monat, außer in denjenigen Fällen, in denen die Sollzinsen für die geduldeten Überziehungen höher als 2,95 € lagen. Gegen diese vertraglich festgelegten Klauseln klagte ein Verbraucherschutzverband. Seiner Ansicht nach stellte die Inrechnungstellung  pauschaler Beträge für die geduldeten Überziehungen eine unangemessene Benachteiligung der Bankkunden dar. Nachdem zuvor schon in zwei Instanzen, vor dem Landgericht Frankfurt und dem Oberlandesgericht Frankfurt, Urteile gefällt worden waren, befasste sich der Bundesgerichtshof nun mit den Revisionen, die gegen die Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt eingelegt worden waren.

BGH entscheidet über Pauschalgebühren für geduldete Überziehungen

Kern des Verfahrens war die Frage, ob die entsprechenden Vertragsklauseln eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher im Sinne des § 307 BGB darstellen. § 307 BGB normiert die Inhaltskontrolle von Klauseln allgemeiner Geschäftsbedingungen. Er ist in den beiden verhandelten Fällen anwendbar gewesen, weil die fraglichen Klauseln im Rahmen eines vorgefertigten Vertrages verwendet worden waren und die Klauseln so dem AGB-Recht unterfielen. Der BGH befand nun, dass in den vorliegenden Fällen tatsächlich eine unangemessene Benachteiligung der Bankkunden vorgelegen habe. Als Konsequenz sind die von den Banken verlangten pauschalen Gebühren für geduldete Überziehungen nicht mehr zulässig.
Quellen: 
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.10.2016 – XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15 –
http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_XI-ZR-915-und-XI-ZR-38715_Vorformulierte-Bankklauseln-ueber-pauschales-Mindestentgelt-fuer-geduldete-Ueberziehungen-unwirksam.news23339.htm
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