Rechtsnews 02.08.2016 Raphaela Nicola

Gericht stoppt Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka

Wirtschaftsminister Gabriel hat trotz Bedenken des Kartellamts die Tengelmann-Übernahme durch Edeka erlaubt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet, zu Unrecht. 

Weshalb wurde die Sondergenehmigung für die Fussion durch das OLG Düsseldorf gestoppt?

Die Sondergenehmigung von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) für die Übernahme der verlustreichen Supermarktkette Kaiser’s Tengelmann (KT) durch den Marktführer Edeka wurde durch das Oberlandesgericht Düsseldorf gestoppt. Das Gericht teilte mit, dass sich die Erlaubnis „schon nach einer vorläufigen Prüfung im Eilverfahren als rechtswidrig“ erweise. Deshalb sei sie „zunächst außer Kraft gesetzt.“ Das Oberlandesgericht nannte unter anderem als Grund eine mögliche Befangenheit Gabriels. In der entscheidenden Phase des Erlaubnisverfahrens mit Edeka und KT habe der SPD-Chef geheime Gespräche geführt. Die für ein transparentes, objektives und faires Verfahren unverzichtbare gleichmäßige Einbeziehung und Information aller Verfahrensbeteiligten habe der Minister also unterlassen. Nach einer Anforderung von Akten durch das Gericht beim Ministerium habe sich herausgestellt, dass „auf Veranlassung des Bundesministers“ im Dezember 2015 „Sechs-Augen-Gespräche“ mit Edeka-Chef Markus Mosa und Karl-Erivan Haub, dem Miteigentümer von Kaiser’s Tengelmann, geführt wurden. Jedoch sei der Inhalt „nicht aktenkundig“ gemacht worden und zudem hätten die Gespräche „ohne Kenntnis und unter Ausschuss“ von weiteren Beteiligten, wie beispielsweise dem Konkurrenten Rewe, stattgefunden. Der Erhalt der Arbeitnehmerrechte stelle außerdem bei Kaiser’s Tengelmann keinen Gemeinwohlbelang dar. Die Argumentation des Ministers, dass durch die Vorgaben die Sicherung von rund 16.000 Arbeitsplätzen gewährleistet werde, warf bei den Richtern ebenfalls Zweifel auf. 

Ist diese Entscheidung rechtskräftig?

Edeka wollte die Supermarktkette Kaiser’s Tengelmann übernehmen. Aus Wettbewerbsgründen lehnte das Bundeskartellamt die Übernahme ab. Es sei zu befürchten, dass die Marktmacht weniger Handelskonzerne durch die Fussion zu Lasten der Verbraucher, noch größer werden würde.  Zusammen beherrschen Edeka, Rewe, Aldi, Lidl und Kaufland schon 85 Prozent des Marktes. Über eine sogenannte Ministererlaubnis hatte Gabriel das Verbot des Kartellamts aufgehoben. Wenn aus der Sicht des Wirtschaftsministers die gesamtwirtschaftlichen Vorteile einer Fusion überwiegen oder ein starkes Interesse der Allgemeinheit besteht, ist es sein Recht, sich über Entscheidung der Wettbewerbshüter hinwegzusetzen. Letztendlich gestattete Gabriel die Fussion unter Auflagen. Zum Beispiel durfte Edeka die 451 Tengelmann-Filialen fünf Jahre lang nicht an selbstständige Edeka-Händler weiterreichen. Des Weiteren mussten in dieser Zeit betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden. Diese Auflagen spielten für das Oberlandesgericht jedoch keine Rolle, weshalb es die Ministererlaubnis stoppte. Minister Gabriel hat die Vorwürfe gegen ihn zurückgewiesen. Nun will das Ministerium die Entscheidung prüfen. Dann soll über weitere Schritte entschieden werden. Auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts reagierte Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub bestürzt. Ebenfalls bedauerte Edeka die Entscheidung. Noch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht hat bisher keine Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Der Bundesminister sowie Edeka und Kaiser’s Tengelmann können gegen das Urteil des OLG Rechtsmittel einlegen. Außerdem kann der Fall unter Umständen doch noch vor den BGH gebracht werden. Beantragt worden war das Eilverfahren von Rewe und der Handelskette Markant. Sie haben gegen die Ministererlaubnis vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde eingereicht. Nach eigenen Angaben wird das Gericht über diese „in den kommenden Monaten“ entscheiden. Die Unternehmen verhindern mit dem im Eilverfahren erlassenen Beschluss, dass die Fussion vor dieser Entscheidung abgeschlossen werden kann. Denn dann wäre sie wohl nicht mehr rückgängig zu machen. 
Quelle:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/tengelmann-uebernahme-durch-edeka-oberlandesgericht-stoppt-ministererlaubnis-a-1102590.html

Dieser Artikel könnte Sie ebenfalls interessieren:

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€