Rechtsnews 12.02.2023 Alex Clodo

Wann hat ein Aufklärungsgespräch vor der Operation stattzufinden?

Eine Operation im Krankenhaus ist Alltag. Egal, ob es einfache oder komplizierte Eingriffe sind, die Ärzte geben ihr Bestes, um die Gesundheit der Patienten sicherzustellen. Vor einer Operation ist ein Aufklärungsgespräch zwischen Patient und Arzt durchzuführen. Daraufhin gibt der Patienten seine Einwilligung in den ärztlichen Eingriff. Aber wie frühzeitig muss das Gespräch stattfinden, damit dem Patienten für die Entscheidung genügend Bedenkzeit verbleibt?

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Frau litt unter Augenbeschwerden

Im vorliegenden Fall litt die Patientin unter mehreren Augenbeschwerden, unter anderem starker Kurzsichtigkeit, erhöhtem Augeninnendruck und Trübung einer Linse. Der Patientin wurde daraufhin in einer Augenarztpraxis im Rhein-Neckar-Kreis bei einem Auge eine Linse mit mehreren Sehstärken eingesetzt. Es kam nach kurzer Zeit zu einer Sehverschlechterung, sodass die Sehfähigkeit bei nur noch 25% lag.

Daraufhin gab die Patientin dem behandelnden Arzt, der sie auch operierte, die Schuld. Bei der Behandlung sind diesem – laut der Klägerin – Fehler bei der Behandlung unterlaufen. Sie sei weiterhin nicht ausreichend über die Risiken der Operation aufgeklärt worden, weshalb sie sich nicht für eine andere, weniger riskante Behandlung entschieden habe. Sie verklagte daher den behandelnden Arzt auf ein angemessenes Schmerzensgeld.

War die Einwilligung in den Eingriff wirksam?

Die Richter entschieden zu Gunsten der Patientin. Es konnte zwar durch einen Sachverständigen nicht festgestellt werden, dass die Operation fehlerhaft abgelaufen war. Es sei allerdings der Eingriff wegen der fehlenden wirksamen Einwilligung rechtswidrig gewesen. Im Fall konnte der Arzt nicht beweisen, dass die Patientin vor der OP ausreichend und rechtzeitig aufgeklärt worden war.

Der Arzt trug vor, dass er das Aufklärungsgespräch erst etwa eine halbe Stunde vor dem Eingriff im Rahmen einer vorbereitenden Untersuchung hat stattfinden lassen. Das Gericht ist der Ansicht, dass dieser Zeitraum nicht ausreichend sei, um einem Patienten eine freie Entscheidung für oder gegen eine Operation ohne Zeitdruck zu ermöglichen. Weiterhin habe die, von dem Arzt behauptete Aufklärung, auch inhaltliche Mängel aufgewiesen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist Berufung zum Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken eingelegt worden.

Wann muss ein Aufklärungsgespräch vor der Operation stattfinden?

Im Normalfall muss ein stationär aufgenommener Patient regelmäßig einen Tag vor der Operation aufgeklärt werden, wenn der Eingriff nicht medizinisch dringlich ist. Ist sie aber keine derart notfallmäßige sofortige Operation gewesen, die es gerechtfertigt hätte, der Patientin eine sofortige Entscheidung ohne jegliche Überlegungsfrist abzuverlangen, fehlt es an einer wirksamen Einwilligung.

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Quelle:

Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 30.05.2022 – 4 O 147/21

https://www.stb-web.de/news/article.php/id/20051

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