Internationaler Terrorismus ist eine neue Form der gewaltsamen Auseinandersetzung in der heutigen Zeit und besonders heikel und tückisch, da es oft keinen Gegner gibt, der einem anderen konkret gegenübersteht und unübersichtliche Netzwerke bestehen, in denen Personen interagieren. Polizeibehörden und Nachrichtendienste von Bund und Ländern wollen daher ihre Arbeit gegen den internationalen Terrorismus effizienter gestalten und diesen so besser bekämpfen und zwar durch eine Verbunddatei, auch Antiterrordatei genannt. Gegen das Antiterrordateigesetz wurde nun aber Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.
Antiterrordatei als Mittel zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus
Die Antiterrordatei ist eine Verbunddatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern. Konkret arbeiten dabei das Bundeskriminalamt, das Bundespolizeipräsidium, die Landeskriminalämter, die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern, der militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst, das Zollkriminalamt und weitere Polizeivollzugsbehörden zusammen und liefern Informationen über Erkenntnisse, die in einer gemeinsamen Verbunddatei festgehalten werden. Solche Informationen betreffen Personen, die “rechtswidrige Gewalt als Mittel zur Durchsetzung international ausgerichteter politischer oder religiöser Belange anwenden oder eine solche Gewaltanwendung unterstützen, vorbereiten, befürworten oder durch ihre Tätigkeiten vorsätzlich hervorrufen”. Personenbezogene Merkmale werden festgehalten, wie auch die von Kontaktpersonen. Die beteiligten Behörden sammeln solche Informationen in der Verbunddatei, die automatisiert und zentral ist, wodurch Zugänglichkeit für die Behörden besteht, die so die benötigten Informationen schnell auffinden können.
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Antiterrordatei: BVerfG verhandelt mündlich über Verfassungsbeschwerde erhalten
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Mündliche Verhandlung über Antiterrordatei vor dem BVerfG am 6. November 2012
Das Bundesverfassungsgericht wird darüber, dass gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde, am 6. November 2012 mündlich verhandeln. Weitere Informationen zum Verfahren werden im Vorfeld bekannt gegeben.
- Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. August 2012
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