Die Bundesregierung beschloss eine neue Regelung, die im Sommer in Kraft treten soll. Dank ihr sollen Privatverkäufer im Internet vor Abmahnanwälten besser geschützt werden.
Im Rahmen des Urheberrechtsgesetzes wurden 2 neue Beschlüsse erlassen. Sie soll Privatleute wenigstens vor den übelsten Abmahnanwälten schützen. Ab dem Sommer dürfen Juristen nicht mehr gegen Privatnutzer vorgehen, die nur „einfache, nicht kommerzielle Verstöße“ begangen haben und außerdem nur noch höchstens 100 Euro Gebühr berechnen.
Quelle: Focus.de – „Das Aus für Abmahner und Absahner„
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