Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsschutzversicherung
Rechtsnews 10.11.2022 Alex Clodo

6 Urteile, die bares Geld wert sind

Geld ist für viele wichtig. Aber bisher war es noch nie so wichtig Geld zu haben, um die steigenden Kosten für Heizen oder Wohnen zu bewältigen. Die Preise explodieren, die Energiekrise scheint kein Ende zu nehmen. Momentan ist das Angstthema Inflation allgegenwärtig. Viele stellen sich dabei die Frage, wo man sparen kann. In diesem Beitrag finden Sie sechs Urteile, die Ihnen dabei helfen, mehr Geld im Sparschwein zu haben.

Dürfen Banken Gebühren erhöhen?

Es stellt sich die Frage, ob Banken Gebühren erheben dürfen. In den vergangenen Jahren haben einige Banken stillschweigend ihre Gebühren erhöht. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch in einem Urteil vom 27.04.2021, dass dieser Vorgang rechtswidrig war. Nach Ansicht der Richter müssen Banken ihre Kunden über einen Anstieg der Gebühren informieren. Sollten die Banken dies versäumen, können die Kunden das Geld, das sie unwissentlich zu viel gezahlt haben, zurückfordern.

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Beachten Sie dabei, dass sie regelmäßig ihre Kontoauszüge checken.

Verlängerung der Innovationsprämie für E-Autos

Reine Elektro-Autos bekommen bis Ende 2022 mit Umweltbonus und Innovationsprämie eine Förderung von bis zu 9000 Euro, Plug-in-Hybride erhalten eine Förderung von bis zu 6750 Euro.

Plug-in-Hybride werden nur gefördert, wenn diese höchstens 50 Gramm CO₂ pro Kilometer emittieren oder eine rein elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern haben. Für Antragsstellungen bis zum 31.12.2021 galt noch eine rein elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern.

Elektro-Fahrräder sind von dieser Prämie ausgeschlossen.

Energiepauschale für Rentner

Rentner wurden im Juli 2022 im zweiten großen Entlastungspaket mit der 300-Euro-Einmalzahlung nicht berücksichtigt. Dies ändert sich nun jedoch mit dem dritten Entlastungspaket. Nach dem Beschluss der Bundesregierung sollen Rentnerinnen und Rentner am 15.12.2022 von der Rentenversicherung eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten.

Es erhalten laut Bundessozialministerium alle die Energiepreispauschale, die zum 01.12.2022 Anspruch auf eine gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder Soldatenversorgungsgesetz haben. Die Zahlung erfolgt in diesem Fall automatisch.

Mehr Geld im Nebenjob

Weiterhin wurde beschlossen, dass man mehr Geld im Nebenjob verdienen darf. Seit Oktober 2022 dürfen Berufstätige bis zu 520 Euro monatlich über einen Nebenjob dazu verdienen, ohne Steuern oder Sozialabgaben für die Einkünfte zahlen zu müssen. Davor waren es 450 Euro. Die Maximalsumme darf in Ausnahmen auch einmal überschritten werden. Grundsätzlich darf das gesamte Einkommen eines Nebenjobs die Verdienstgrenze von 6.240 Euro jährlich nicht übersteigen.

Auch der Mindestlohn ist seit 01.10.2022 auf 12 Euro gestiegen.

Rückerstattung von Fitnessstudios

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Kunden von Fitnessstudios gem. §§275 Abs. 1, §326 Abs. 1 S. 1 und Abs. 4, §346 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Rückzahlung der für den Zeitraum der Schließung entrichteten Monatsbeiträge haben. Der Anspruch auf Leistung ist gem. §275 Abs. 1 BGB ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.

Wann aber liegt rechtliche Unmöglichkeit vor? Diese ist dann gegeben, wenn ein geschuldeter Erfolg – hier die Nutzung des Fitnessstudios – aus Rechtsgründen nicht herbeigeführt werden kann oder nicht herbeigeführt werden darf. Aufgrund der damaligen bestehenden Corona-Maßnahmen ist eine rechtliche Unmöglichkeit zu bejahen.

Der BGH begründet seine Entscheidung damit, dass Zweck eines Fitnessstudiovertrags die regelmäßige sportliche Betätigung sei. Sollte der Betreiber den Zutritt nicht mehr gewähren können, so kann auch der Vertragszweck nicht erreicht werden. Auch könne die geschuldete Leistung wegen Zeitablaufs nicht nachgeholt werden.

Zudem hat das Fitnessstudio keinen Anspruch darauf, den Vertrag an die veränderten Umstände anzupassen und die Laufzeit zu verlängern. Diese Auffassung verkennt, dass es ein Konkurrenzverhältnis zwischen §275 Abs. 1 und §313 BGB gibt. Daher kommt eine Vertragsanpassung nicht in Betracht, wenn die Vorschriften über die Unmöglichkeit greifen. Der BGH begründet dies unter anderem damit, dass der Gesetzgeber zur Abmilderung der Pandemie-Folgen bereits eine spezielle Vorschrift erlassen hat, die hier vorgehe. Nach der Vorschrift können Veranstalter vorübergehend Gutscheine ausstellen. Dies stellt jedoch keine Vertragsanpassung dar.

Nachfolger des 9-Euro-Tickets

Die Bundesregierung hat ebenfalls beschlossen, dass ab Beginn 2023 ein Nachfolger für das 9-Euro-Ticket kommen wird. Es soll ab dann ein 49-Euro-Ticket geben, welches wie im Sommer 2022, für Bus- und Bahnfahrten in ganz Deutschland gelten soll. Das Ticket gilt allerdings ausschließlich für den Nahverkehr – nicht also für die Fernverkehrszüge ICE, IC und EC.

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Quellen:

BGH, Az.: XII ZR 64/21

BGH, Az.: XI ZR 26/20

BAnz AT 05.11.2020 B1

BGBl. I S. 969 / §1 Abs. 2 Mindestlohngesetz

tvHörenundSehen, S. 18ff., Ausgabe Nr. 45/22

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/kaufen/foerderung-elektroautos/

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