Auf dem sozialen Medium Facebook wurde ein Falschzitat von Renate Künast verbreitet. Daraufhin musste Facebook die Posts selbstständig und ohne erneuten Hinweis der Politikerin löschen. Weiterhin wurde der Konzern dazu verurteilt Künast ein fünfstelliges Schmerzensgeld zu zahlen? Was geschah und wie begründete das Landgericht Frankfurt am Main seine Entscheidung?
Falschzitat auf Facebook
Wie stellte sich zunächst der Sachverhalt dar? Auf Facebook erschien ein Bild von Renate Künast. Darunter war folgendes Zitat beigefügt: “Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal türkisch lernen!”. Diesen Satz hatte die Bundestagsabgeordnete Renate Künast jedoch nie gesagt. Die Äußerung fiel nie. Daher verlangte Sie von Meta (Der Gesellschaft gehören u.a. die bekannten sozialen Netzwerke Facebook, Instagram und WhatsApp), dass der Post auf Facebook gelöscht werden soll. Zudem wurde der Post in verschiedenen Varianten veröffentlicht, etwa mit verändertem Layout oder durch Erweiterung oder Weglassen von Textinhalten, durch Tippfehler oder durch Veränderung für das Auge nicht wahrnehmbarer Pixel. In diesen Fällen gab es andere URL´s als bei dem ursprünglichen Meme, das von Künast beanstandet wurde. Künast klagte daraufhin beim Landgericht Frankfurt am Main, dass Meta es unterlässt, weitere Memes mit kerngleichem Inhalt auf Facebook öffentlich zugänglich zu machen.
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Künast-Urteil: LG Entscheidung zu Falschzitat erhalten
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Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main
Wie entschied das Landgericht im vorliegenden Fall und aus welchen Gründen? Nach Ansicht des Gerichts kann die Abgeordnete Künast verlangen, dass eine bestimmte Wort-Bild Kombination (“Meme”) mit einem ihr untergeschobenen Falschzitat auf dem sozialen Medium Facebook gesperrt wird. Zudem sind auch die Varianten des Memes mit demselben Inhalt ohne erneuten Hinweis auf die jeweilige URL zu löschen. Weiterhin steht der Bundestagsabgeordneten Renate Künast ein Schmerzensgeldanspruch gegen die Betreiber von Facebook zu, so das LG Frankfurt am Main.
Falsche Darlegung der technischen und wirtschaftlichen Unzumutbarkeit
Das Gericht stellte weiter fest, dass die Beklagte (Meta) nicht dargelegt hat, dass es ihr wirtschaftlich und wirtschaftlich unzumutbar ist, ohne konkrete Bezeichnung der URL identische und ähnliche Memes zu erkennen. Dies gilt auch dann, wenn für die Beurteilung eines abgewandelten Textes in einem Eintrag eine menschliche Moderationsentscheidung notwendig wird.
Persönlichkeitsrecht wurde Verletzt – Schmerzensgeld angemessen
Das Gericht spricht der Bundestagsabgeordneten Künast außerdem eine angemessene Geldentschädigung in Höhe von 10.000 Euro zu, da ihr Persönlichkeitsrecht verletzt wurde, da Meta aufgrund der Veröffentlichung der persönlichkeitsverletzenden Posts eine Mitverantwortung trage. Nach Ansicht der Richter ist das Unternehmen Meta ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen, ihre Plattform von weiteren Falschzitaten zu befreien. Daher rechtfertigt die Schwere der Rechtsverletzung das Schmerzensgeld i.H.v. 10.000 Euro. Durch die Memes und des Falschzitats wurde Künast Anfeindungen ausgesetzt worden.
Künast wies selbst auf Falschzitat hin
Wie schon festgestellt wurde Künast in ihrem Persönlichkeitsrechten verletzt. Das Gericht weist daraufhin, dass ein Dienstanbieter nicht ohne einen Hinweis alle ins Netz gestellten Beitrage auf eine eventuelle Rechtsverletzung zu prüfen haben. Im konkreten Fall wies Renate Künast aber auf genau diesen Post hin, dass ihr zugeschriebenes Zitat falsch ist, sodass sie diesen Hinweis nicht für jeden weiteren Rechtsverstoß unter Angabe der URL wiederholen muss. Das Gericht ist zudem der Ansicht, dass für den Beklagten unschwer erkennbar ist, dass es sich bei den Varianten mit kerngleichem Inhalt um Falschzitate handelt.
Falschzitate
Zu guter Letzt erklärte das Gericht, dass die Glaubwürdigkeit das Kapital eines jeden Menschen ist, besonders eines Politikers oder einer Politikerin. Durch das Zuschreiben von Falschzitaten wird die Glaubwürdigkeit dieser Personen stark beschädigt. Zudem sind Falschzitate auch ehrenrührig und beeinträchtigen das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. Weiterhin verzerren diese auch den Meinungskampf und schaden der Allgemeinheit.
Im Fall ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Entscheidung kann mit der Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main noch angefochten werden.
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Quelle:
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.04.2022 – 2-03 O 188/21
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