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Rechtsnews 22.01.2024 Alex

4 Urteile aus dem Familienrecht, die Sie kennen sollten!

Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Ehepartnern, Lebenspartnern, Eltern und Kindern sowie anderen Verwandten. Es umfasst unter anderem Themen wie Eheschließung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Adoption und Vormundschaft. In diesem Artikel stellen wir Ihnen vier wichtige Urteile aus dem Familienrecht vor, die Sie kennen sollten.

1. Wie wird der Unterhalt für minderjährige Kinder berechnet? (BGH, Urteil vom 18.03.2020, XII ZB 499/18)

Das erste Urteil aus dem Familienrecht beschäftigt sich mit dem wohl auch wichtigsten Thema, dem Unterhalt. Der Unterhalt für minderjährige Kinder richtet sich nach dem Bedarf des Kindes und der Leistungsfähigkeit der Eltern. Der Bedarf des Kindes wird in der Regel anhand der sogenannten Düsseldorfer Tabelle ermittelt, die je nach Alter des Kindes und Einkommen der Eltern unterschiedliche Beträge vorsieht. Die Leistungsfähigkeit der Eltern hängt von ihrem Nettoeinkommen und ihren berücksichtigungsfähigen Ausgaben ab.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 18.03.2020 entschieden, dass bei der Berechnung des Nettoeinkommens der Eltern auch die Steuerklasse berücksichtigt werden muss, die sie nach einer Trennung wählen. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Eltern die Steuerklasse wählen müssen, die zu einer möglichst hohen Leistungsfähigkeit für den Kindesunterhalt führt. Das bedeutet, dass der betreuende Elternteil in der Regel die Steuerklasse II und der barunterhaltspflichtige Elternteil die Steuerklasse I wählen muss. Eine abweichende Wahl kann nur aus triftigen Gründen gerechtfertigt sein.

2. Wann kann ein Ehegatte nach einer Scheidung nachehelichen Unterhalt verlangen? (BGH, Urteil vom 20.11.2019, XII ZR 74/18)

Beim zweiten Urteil aus dem Familienrecht geht es um die Scheidung. Nach einer Scheidung kann ein Ehegatte unter bestimmten Voraussetzungen nachehelichen Unterhalt von dem anderen Ehegatten verlangen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn er aufgrund von Kinderbetreuung oder Krankheit nicht erwerbstätig sein kann oder eine Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist. Die Höhe und Dauer des nachehelichen Unterhalts hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Der BGH hat in einem Urteil vom 20.11.2019 klargestellt, dass ein Ehegatte keinen nachehelichen Unterhalt verlangen kann, wenn er bereits vor der Trennung eine neue Partnerschaft eingegangen ist und mit dieser zusammenlebt. Dies gilt auch dann, wenn die neue Partnerschaft nicht eheähnlich ist und keine wirtschaftliche Verflechtung besteht. Der BGH begründet dies damit, dass der Ehegatte durch die neue Partnerschaft seine eheliche Solidarität aufgegeben hat und daher keinen Anspruch mehr auf nachehelichen Unterhalt hat.

3. Wie wird das Sorgerecht für gemeinsame Kinder bei einer Trennung im Familienrecht geregelt? (BVerfG, Beschluss vom 21.07.2020, 1 BvR 3003/14)

Zudem ist auch das Sorgerecht wichtiger Bestandteil des Familienrechts. Das Sorgerecht umfasst die Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber ihren gemeinsamen Kindern in Bezug auf deren Person und Vermögen. Dazu gehören unter anderem Entscheidungen über die Gesundheit, Erziehung, Ausbildung und Religionszugehörigkeit des Kindes. Bei verheirateten Eltern steht das Sorgerecht beiden Elternteilen gemeinsam zu. Bei einer Trennung oder Scheidung bleibt dies grundsätzlich so, es sei denn, die Eltern einigen sich auf eine andere Regelung oder das Familiengericht trifft eine andere Entscheidung.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Beschluss vom 21.07.2020 entschieden, dass das Familiengericht das Sorgerecht nur dann auf einen Elternteil übertragen darf, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Dabei muss das Familiengericht eine umfassende Abwägung aller relevanten Umstände vornehmen und die Meinung des Kindes angemessen berücksichtigen. Eine Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil ist nicht schon dann gerechtfertigt, wenn die Eltern sich nicht über einzelne Aspekte der elterlichen Sorge einigen können.

4. Wie wird das Umgangsrecht für gemeinsame Kinder bei einer Trennung geregelt? (BGH, Beschluss vom 01.04.2020, XII ZB 499/19)

Weiterhin ist auch das Umgangsrecht ein wichtiges Themengebiet des Familienrechts. Das Umgangsrecht bezeichnet das Recht und die Pflicht der Eltern, mit ihren gemeinsamen Kindern persönlichen Kontakt zu pflegen. Dies dient dem Wohl des Kindes und dem Schutz der Eltern-Kind-Beziehung. Bei einer Trennung oder Scheidung haben beide Elternteile grundsätzlich ein Umgangsrecht mit ihren Kindern, unabhängig davon, ob sie das Sorgerecht haben oder nicht. Die Ausgestaltung des Umgangsrechts richtet sich nach den Bedürfnissen und Interessen des Kindes und der Eltern. Die Eltern sollen sich möglichst einvernehmlich über den Umgang verständigen oder eine Umgangsvereinbarung treffen. Wenn dies nicht gelingt, kann das Familiengericht eine Umgangsregelung treffen.

Der BGH hat in einem Beschluss vom 01.04.2020 entschieden, dass das Familiengericht bei der Festsetzung des Umgangsrechts auch die Belange des betreuenden Elternteils berücksichtigen muss. Dies bedeutet, dass das Familiengericht dem betreuenden Elternteil einen gewissen Spielraum bei der Gestaltung des Alltags mit dem Kind einräumen muss und nicht zu starre oder zu häufige Umgangskontakte anordnen darf. Das Familiengericht muss dabei aber auch das Interesse des anderen Elternteils an einem regelmäßigen und intensiven Kontakt mit dem Kind beachten und eine angemessene Balance zwischen den beiden Elternteilen finden.

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