Störerhaftung gilt weiterhin für rapidshare.de
Der Hosting-Anbieter Rapidshare hatte gegen seinen juristischen Kontrahenten, die GEMA, auf Feststellung geklagt, dass die von der GEMA erneut vorgenommenen Abmahnungen unbegründet seien. Doch das Landgericht Düsseldorf entschied, dass der Internetdienstleister für von seinen Nutzern begangenen (meist Urheber-) Rechtsverletzungen als