Rechtsnews 16.04.2008 akerth

Online – Durchsuchung in Privathaushalten

SPD und Union haben sich auf eine gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen geeinigt. Der Gesetzesentwurf wurde dem Kabinett vorgestellt, auch die Länder müssen noch zustimmen.

Rückblick

Der erste Entwurf wurde von dem BVG in Karlsruhe unter hohen Verbesserungsvorlagen abgewiesen. (racom berichtete) Die Verfassungsrichter hatten in einem Ende Februar veröffentlichten Urteil Online-Durchsuchungen an hohe rechtliche Hürden geknüpft. Als Voraussetzung forderte Karlsruhe unter anderem eine Richteranordnung. Die Polizei darf – mit richterlicher Genehmigung – nur beim Verdacht auf einen Terroranschlag, bei Mord, Totschlag oder Geiselnahmen heimlich in einen Computer eindringen – nicht aber bei Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder Kinderpornografie. Paris sieht sich zuversichtlich: die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts seien berücksichtigt.

Online-Durchsuchung

Der überarbeitete Entwurf gesteht den Ermittlern auch die Möglichkeit zu, heimlich die Festplatten mutmaßlicher Terroristen auszuspähen. Allerdings sieht die Einigung vor, dass die Überwachung privater Computer nicht durch Manipulation der Rechner vor Ort ermöglicht werden soll. „Das heißt: Online-Durchsuchung nur per Kabel“. Ein Eindringen in die Wohnung des Betroffenen wird dem BKA damit untersagt. Die technischen Voraussetzungen für die Überwachung dürfen nur über Datenleitung geschaffen werden, etwa über die heimliche Online-Installation einer entsprechenden Software.

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Konkret soll das so aussehen: Bei Online-Durchsuchungen wird ein Computer so manipuliert, dass er den Inhalt seiner Festplatte und alle aktuellen Tasteneingaben über das Internet an die Polizei übermittelt, ohne dass der Benutzer dies merkt.

Die zusätzlichen Kompetenzen für das BKA wurden vor dem Hintergrund der terroristischen Bedrohung mit der Föderalismusreform ausgehandelt, die im September 2006 in Kraft trat. Neben der Online-Durchsuchung sind verschiedene andere Kompetenzen zur Ermittlung, Überwachung und Datennutzung geplant.

Das BKA soll, bei Terrorgefahr oder zur Gefahrenabwehr, die Befugnis erhalten Rasterfahndung und die akustische Wohnraumüberwachung anwenden sowie auf die Fahrzeugdaten von Verdächtigen zugreifen.

Der Gesetzentwurf soll nun an die Länder übermittelt werden. Ein Kabinettsbeschluss noch vor der Sommerpause sei möglich, sagte die Sprecherin.

Quelle:

 

 

  • Fr-online.de – „Kaum Kritik am Kompromiss“
  • fr-online.de – „Online-Durchsuchung kommt“

 

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