Großeltern schulden Enkeln Unterhalt
Gibt es den Fall, dass Großeltern ihren Enkeln Unterhalt schulden? Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entscheid hierzu, dass sie ihnen im Wege der sogenannten Ersatzhaftung (§ 1607 Abs. 1 BGB) durchaus Unterhalt schulden. Das heißt aber nicht, dass dies automatisch gilt,