Eigenbedarfskündigung beschäftigt die Gerichte
Die sogenannte Eigenbedarfskündigung erlaubt es einem Vermieter, das zwischen ihm und dem Mieter bestehende Mietvertragsverhältnis zu kündigen. Voraussetzung ist nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), dass der Vermieter „die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen