Eigenbedarfskündigung nur vorgetäuscht?
Die Regelungen zum Mietrecht (also auch zur Eigenbedarfskündigung) enthält in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Hierbei gibt § 573 Absatz 2 Nr. 2 BGB dem Vermieter einer Wohnung das Recht, seinem Mieter zu kündigen, wenn er „die Räume als Wohnung