Courtage Unter einer Courtage oder Provision versteht man die Gebühr eines Maklers, die er für die Vermittlung eines Geschäfts zwischen Käufer und Verkäufer erhält. Dafür muss der Vertrag jedoch unter dem aktiven Einwirken des Maklers abgeschlossen worden sein. Insofern nichts anderes vereinbart wurde, zahlen Käufer und Verkäufer je die Hälfte der Courtage. Sie findet größtenteils im […]
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Culpa in contrahendo (cic/c.i.c.) Culpa in contrahendo bedeutet zu deutsch “Verschulden bei Vertragsschluss”. Man bezeichnet so ein Verschulden zwischen Aufnahme der Vertragsverhandlungen und Vertragsschluss. Die c.i.c. ist durch die Kette §§ 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB normiert. Das Bürgerliche Gesetzbuch nennt 3 Situationen, durch die ein vorvertragliches […]
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Damnum Unter dem Begriff des Damnums versteht man ein Abgeld, das bei Darlehen oder Wertpapieren vom Nennbetrag abgezogen wird. Es dient der Abdeckung der Kosten des Kreditgebers, die in den meisten Fällen vom Nominalzins nicht gedeckt werden würden. Das Damnum senkt den Auszahlungskurs, da der an den Kredit- oder Darlehensnehmer gezahlte Nominalbetrag sinkt, der Schuldner […]
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Darlehen Das Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag. Dieser regelt die Verhältnisse bei welchem ein Darlehensgeber einem Darlehensnehmer Geld oder Sachdarlehen vorübergehend zur Nutzung überlässt. An einem vereinbarten Zeitpunkt, der Fälligkeit, ist der Darlehensnehmer verpflichtet, dem Darlehensgebergeber das Geld oder Sachdarlehen zurückzugewähren. Die Höhe des Darlehens, der Zinssatz und das Datum der Fälligkeit werden in einem […]
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Darlehensgebühr Als Darlehensgebühren bezeichnet man die Kosten, die bei der Aufnahme eines Gelddarlehens zusätzlich zu den Zinsen anfallen können. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Darlehenssumme und den Konditionen der Bank. Die Gebühren sollen die Vertriebskosten der Bank etwa für die Sachbearbeitung decken und eventuelle Risiken und die Refinanzierung abdecken. Die Darlehensgebühr wird entweder […]
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Darlehensvertrag Beim Darlehensvertrag unterscheidet das Gesetz zwischen dem allgemeinen Darlehensvertrag (§§ 488 – 490 BGB) und dem Verbraucherdarlehensvertrag (§§ 491 – 505 BGB), sowie zwischen dem Gelddarlehensvertrag (§§ 488 – 505 BGB) und dem Sachdarlehensvertrag (§§ 607 – 609 BGB). Wenn von einem Darlehensvertrag die Rede ist, ist damit regelmäßig der Gelddarlehensvertrag gemeint. Der (Geld-)Darlehensvertrag […]
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