Courtage
Unter einer Courtage oder Provision versteht man die Gebühr eines Maklers, die er für die Vermittlung eines Geschäfts zwischen Käufer und Verkäufer erhält. Dafür muss der Vertrag jedoch unter dem aktiven Einwirken des Maklers abgeschlossen worden sein. Insofern nichts anderes vereinbart wurde, zahlen Käufer und Verkäufer je die Hälfte der Courtage.
Sie findet größtenteils im Immobilien-, Börsen- und Versicherungswesen Anwendung. Bei der Vermittlung eines Käufers oder Mieters für eine Immobilie wird in der Regel eine Provision in Höhe von bis zu zwei Kaltmieten vereinbart.
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Ein Börsenmakler vermittelt Börsengeschäfte und erhält für die Vermittlung eine Courtage, die meist in Höhe des Kurssatzes festgelegt ist. Je nachdem, welche Wertpapiere verkauft werden, kann dieser Betrag höher oder niedriger angesetzt werden. Meist muss der Kunde die Courtage zahlen, die ihm von der Bank in Rechnung gestellt wird.
Ein Versicherungsmakler hingegen erhält von Versicherungen eine Courtage für die Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen. Dabei wird zwischen einmaligen und fortlaufenden Courtagen unterschieden, die entweder für einen einzelnen Vertragsabschluss oder für die zeitintensivere Betreuung ausgezahlt werden.
Quellen:
http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/courtage/courtage.htm
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/courtage.html?referenceKeywordName=Kurtage