Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Darlehensgebühr

Darlehensgebühr

Als Darlehensgebühren bezeichnet man die Kosten, die bei der Aufnahme eines Gelddarlehens zusätzlich zu den Zinsen anfallen können. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Darlehenssumme und den Konditionen der Bank. Die Gebühren sollen die Vertriebskosten der Bank etwa für die Sachbearbeitung decken und eventuelle Risiken und die Refinanzierung abdecken. Die Darlehensgebühr wird entweder zu Beginn des Vertrages, durch monatliche Gebühren oder am Ende eingefordert.

Nach der § 6 der Preisangabenverordnung (PAngV) sind die Banken bei Verbraucherdarlehensverträgen verpflichtet, mögliche Darlehensgebühren direkt in den Effektivzins einzuberechnen. In einem Urteil des Bundesgerichtshofes wurde beschlossen, dass die Gebühren in den Verbraucherverträgen nicht mehr gesondert angewendet werden dürfen.

 

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Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__6.html

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=69445&pos=0&anz=1

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/effektivzinsberechnung.html

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/darlehen.html

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