Rechtsnews 19.12.2016 Theresa Smit

Lebenslang für U-Bahn-Treter von Berlin?

Die Aufnahme einer Überwachungskamera am Berliner U-Bahnhof erschütterte
ganz Deutschland.  Zu sehen ist ein Mann,
der eine Frau brutal in den Rücken tritt, während sie ahnungslos die Treppen
hinuntersteigt. Sie stürzt – und hat noch Glück, denn sie kommt mit einem gebrochenen
Arm davon, während der Täter einfach weiter läuft. Die wochenlange Suche der
Polizei blieb zunächst erfolglos, nun konnte der Mann endlich gefasst werden.

Darf die Polizei bei
einer Fahndung Videomaterial veröffentlichen?

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Ausschlaggebend dafür war die Veröffentlichung des Videos
durch die BILD-Zeitung und die BZ. Das Brisante daran ist: Normalerweise müssen
die Staatsanwaltschaft oder ein Richter entscheiden, ob Videomaterial im Rahmen
eines Ermittlungsverfahrens für die Öffentlichkeit freigegeben werden darf. Das
dauert in der Regel sechs Wochen. In diesem Fall gelangte das Material jedoch schon
früher an die beiden Zeitungen, die es veröffentlichten. Daher wurden entsprechende
Ermittlungen gegen den unbekannten Übermittler eingeleitet.

Festnahme des
U-Bahn-Treters in Berlin

Durch die Videoaufnahmen konnte einer der Begleiter des
Täters ermittelt werden. Obwohl er wegen fehlender Tatbeteiligung wieder freigelassen
werden muss, führte seine Spur zum tatsächlichen Tatverdächtigen. Gegen diesen wurde
am 15. Dezember schließlich ein Haftbefehl erlassen. Nur zwei Tage später konnte
der 27-Jährige am Berliner Omnibusbahnhof festgenommen werden. Durch den Erfolg
der Videoveröffentlichung wird nun die Ausweitung dieser Methode diskutiert.

Welche Strafe gibt es
für schwere Körperverletzung?

Doch welche Strafe erwartet den Mann für seine Tat? Gesucht
wurde er wegen schwerer Körperverletzung, könnte je nach Tatmotiv jedoch auch
wegen versuchtem Totschlag oder versuchtem Mord verurteilt werden. Seine
Begleiter könnten ebenfalls eine Strafe wegen unterlassener Hilfeleistung oder schwerer
Körperverletzung erhalten. Schwere Körperverletzung wird von sechs Monaten bis
hin zu zehn Jahren Haft bestraft, bei versuchtem Totschlag oder Mord kann sogar
eine lebenslange Haftstrafe folgen. Es könnte sich jedoch auch eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund von Alkoholkonsum oder einer
psychischen Störung ergeben.

Quelle: https://www.welt.de/vermischtes/article160416283/U-Bahn-Treter-droht-Anklage-wegen-versuchten-Totschlags.html

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