Rechtsnews 18.08.2016 Raphaela Nicola

Mutter des Amokläufers von Winnenden haftet nicht für Folgen

Tim K. erschoss 2009 in Winnenden 15 Menschen und sich selbst. Die Mutter des Amokläufers hat im Gegensatz zu seinem Vater ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt. Dies hatte das Landgericht Stuttgart entschieden.

Ist das Urteil des Landgerichts Stuttgart rechtskräftig?

Die Mutter des Amokläufers von Winnenden muss nicht für die Behandlungskosten von Opfern und Hinterbliebenen der Tat ihres Sohnes aufkommen. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart gab bekannt, dass die klagende Unfallkasse ihre Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom August 2015 zurückgezogen hat. Zuvor hatte das Landgericht (LG) Stuttgart entschieden, dass die Mutter im Gegensatz zum Vater ihre Aufsichtspflicht über den 17-Jährigen Amokläufer nicht verletzt hat (Urt. v. 07.08.2015, Az. 15 O 44/14). Der Sozialversicherungsträger legte hiergegen Berufung ein. Anschließend wiesen die OLG-Richter darauf hin, dass sie wegen offensichtlicher Erfolgsaussichten die Berufung zurückweisen würden. Nachfolgend kam es zur Rücknahme des Rechtsmittels. Somit ist das Urteil des LG damit rechtskräftig. 

Haben Anhaltspunkte für eine höhere Aufsichtspflicht seitens der Mutter bestanden?

Die Mutter hätte vor dem 11.März 2009, dem Tag des Amoklaufs, davon keine Kenntnis haben müssen, dass sich im Schlafzimmerschrank ihres Mannes eine Schusswaffe befand. Hiervon sei nach Ansicht des 13. Zivilsenats nach der rechtsfehlerfreien Beweisaufnahme des LG auszugehen. Es hätten keine Anhaltspunkte für eine höhere Aufsichtspflicht bestanden. Nach der ärztlichen Einschätzung habe demnach nichts darauf hingedeutet, dass ein sozial auffälliges Verhalten in ein aggressives und gewalttätiges Verhalten umschlagen könne. Die beklagte Mutter habe darauf vertrauen dürfen. An seiner ehemaligen Schule in Winnenden und auf der Flucht im nahe gelegenen Wendlingen hatte Tim K. 15 Menschen und sich selbst erschossen. Sein Vater, ein Sportschütze, hatte die Tatwaffe im Kleiderschrank versteckt. Dieser wurde später wegen fünfzehnfacher fahrlässiger Tötung vom LG Stuttgart zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht entschied ebenfalls, dass der Mann sowohl für Behandlungskosten von Opfern als auch von Hinterbliebenen aufkommen muss.
Quellen:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-stuttgart-amoklauf-winnenden-mutter-hafet-nicht/
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/behandlungskosten-von-opfern-und-hinterbliebenen-mutter-des-amoklaeufers-von-winnenden-haftet-nicht-fuer-folgen/13932568.html

Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:

Gutachter über Reker-Attentäter – Er wusste, was er tat

Klage gegen Ärzte des Amokläufers von Winnenden

Urteil gegen Vater des Winnenden-Amokläufers

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€