Rechtsnews 29.04.2016 Theresa Smit

Ein-Zimmer-Wohnung für vierköpfige Familie

Günstiger Wohnraum ist Mangelware in Deutschland. Gerade im
Ballungsraum München sind bezahlbare Wohnungen nur schwer zu finden. Doch darf
man deswegen zu viert in einer Ein-Zimmer-Wohnung leben?

Familie mit zwei
Kindern lebt in 26 qm-Wohnung

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Im Jahr 2011 hatte ein Mann eine 26 qm große
Ein-Zimmer-Wohnung für rund 350 € pro Monat gemietet. Über mehrere Jahre hinweg lebte er
dort mit seiner Ehefrau und den beiden gemeinsamen Kindern, die 2010 und 2013
geboren worden waren. Die Hausverwaltung wurde auf die Familie aufmerksam und
verwies auf eine Klausel des Mietvertrags, wonach außer dem Mieter nur seine
Ehefrau in der Wohnung leben dürfe. Aus diesem Grund wurde eine Reduzierung der
in der Wohnung lebenden Personen gefordert. Der Mieter kam der Forderung nicht
nach, sodass es zur Kündigung und schließlich einer Räumungsklage kam.

Wie viel Wohnraum steht vier Personen zu?

Das Arbeitsgericht München gab dem Vermieter Recht, da der
Mieter gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen habe. Es handele sich um
eine Überbelegung, da die Größe der Wohnung nicht den Anforderungen von
mindestens 10 qm pro Familienmitglied entspreche. Somit müsse die Familie die
Wohnung verlassen. Als Hartz-IV-Empfänger hätte die Familie sogar einen Anspruch auf eine 90 qm große Wohnung. Der Münchner Mieterverein kritisierte das Urteil. Eine
Sprecherin gab an, dass für eine Überbelegung die Mietsache gefährdet sei
müsse. Eine solche Gefahr sei durch die kleinen Kinder der Familie jedoch nicht gegeben.
Außerdem könne man der Familie keinen Vorwurf dafür machen, dass sie keinen
geeigneten und von der Größe angemessenen Wohnraum finden könne. Stattdessen
müsse man Maßnahmen gegen die Wohnungsnot in München treffen.

Quelle: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-muenchen-415c315215-wohnung-miete-ueberbelegung-mietvertrag-kuendigung/

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