Rechtsnews 23.04.2016 Theresa Smit

Gefängnis für Rundfunkverweigerin

Erst kürzlich wurde die allgemein kritisierte Rundfunkgebühr für verfassungsgemäß erklärt. Wer sie dennoch nicht zahlt, muss mit Konsequenzen rechnen – wie eine Frau aus Thüringen, die für zwei Monate ins Gefängnis musste.

Gefängnisstrafe für Verweigerung der Rundfunkgebühr

Die 46-jährige Frau hatte seit dem Jahr 2013 keinen Rundfunkbeitrag mehr gezahlt. Als Begründung gab sie an, keinen Fernseher und kein Radio zu besitzen. Auch halte sie den Beitrag für verfassungswidrig. Nach zahlreichen erfolglosen Mahnungen rückte schließlich der Gerichtsvollzieher an und forderte eine Vermögensauskunft, um eine Zwangsvollstreckung durchführen zu können. Die Frau verweigerte diese jedoch ohne die Angabe eines Grundes, sodass sie letztlich zwei Monate in Erzwingungshaft musste. Außerdem verlor sie ihren Arbeitsplatz.

Was ist Erzwingungshaft?

Die Erzwingungshaft kann nach §802g der Zivilprozessordnung (ZPO) angewendet werden, wenn die Vermögensauskunft verweigert wird. Sie darf nicht länger als sechs Monate andauern. Wurde die Auskunft danach immer noch nicht erteilt, ist eine erneute Haft möglich, bis das Zwangsvollstreckungsverfahren abgeschlossen ist. Ähnlich wie die Frau könnte es auch die Besitzer der rund4,5 Millionen Konten treffen, die den Rundfunkbeitrag ebenfalls nicht fristgerecht entrichten. Die Erziehungshaft dient dabei jedoch als letztes Mittel, um die Gebühren einzufordern.

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Quellen:

http://www.welt.de/regionales/sachsen/article153986994/Frau-im-Gefaengnis.html

https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/BJNR005330950.html#BJNR005330950BJNG075403160

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