Rechtsnews 15.02.2016 Theresa Smit

Youtube-Star Julien wegen Volksverhetzung verurteilt

Beleidigungen gegen die GDL und Anspielungen auf Auschwitz – die Hasskommentare wurden dem bekannten Youtuber Julien nun zum Verhängnis. Das Amtsgericht Tecklenburg verurteilte ihn wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro.

JuliensBlog bekommt Bewährungsstrafe

Der Verurteilte ist durch seinen Youtube-Kanal „JuliensBlog“ bekannt, dessen Videos von rund 1,3 Millionen Abonnenten regelmäßig konsumiert werden. Zu seinen Markenzeichen gehören dabei meist provokante Aussagen und Kraftausdrücke. Im Mai 2015 hatte der Youtuber ein Video zum damals aktuellen Streik der Gewerkschaft der Lokführer (GDL) hochgeladen, in dem er deren Mitglieder mit diversen Schimpfwörtern bedachte und den Vorschlag einbrachte, diese wie die Juden zur Zeit des Nationalsozialismus zu vergasen. Das Video löste eine allgemeine Empörung und ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung aus.

Welche Strafe gibt es für Volksverhetzung?

Der Youtuber legte Einspruch gegen die geforderte Freiheitsstrafe von zehn Monaten mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren und einer Geldstrafe von 14.000 Euro ein. Er verteidigte sich damit, dass er lediglich einen Scherz gemacht hätte und gab vor, nichts von der Gesetzeslage gewusst zu haben. Die Inhalte des Videos seien Teil der Kunstfreiheit und dürften somit nicht geahndet werden. Die Richter des Amtsgerichts Tecklenburg sahen jedoch einen Verstoß gegen § 130 des Strafgesetzbuches (StGB) als erfüllt an. Demnach werden
öffentlich getätigte Äußerungen, die „unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung[en]“ leugnen oder verharmlosen, um den öffentlichen Frieden zu stören, mit einer Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Letztlich fiel das Strafmaß jedoch geringer aus und Julien wurde wegen der Hetze gegen die Lokführer zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten mit einer zusätzlichen Bewährungsfrist von einem Jahr sowie einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt. Die Entscheidung wurde unter anderem mit der Uneinsichtigkeit des jungen Mannes begründet, der sich auch nach den Anschuldigungen nicht für eine Entfernung des umstrittenen Videos eingesetzt hatte.

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