Rechtsnews 22.08.2008 akerth

Fristlose Kündigung wegen Pfandbon

Wer Pfandbons einbehält und selbst einlöst, dem droht die fristlose Kündigung.

Die angeklagte Mitarbeiterin arbeitete 30 Jahre in einem Lebensmittelgeschäft als Kassiererin. Ihr wurde zur Last gelegt, dass der dringende Verdacht bestünde, sie habe Pfandbons, die Kunden verloren hatten, selbst eingelöst – zu Lasten des Betriebs. Der Betrieb hatte die Kassiererin daraufhin fristlos entlassen.

Die Gewerkschaft setzte sich durch Proteste für die Kassiererin ein – sie empfanden die Kündigung als Schikane, da es sich bei dem Gegenwert der unterschlagenen Pfandbons um 1,30 handelt. Die Richter waren aber der Auffassung, dass es nicht um den Wert des unterschlagenen Betrags angeht, sondern darum, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Unternehmen und Mitarbeiter nachdrücklich zerrüttet worden sei. Gegen die Entscheidung kann noch Berufung eingelegt werden. Quellen und Links: Tagesspiegel.de – „Kündigung von Kassiererin wegen Pfandbons rechtens “ Welt.de – „Kassiererin unterschlägt Pfand und fliegt raus“

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