Wer gebrauchte Kleidungsstücke versteigert muss unter Umständen mit Abmahnungen rechnen. Viele Verkäufer von Kleidungsstücken des Tattoo-Künstlers Don Ed Hardy erhielten Abmahnungen. Die Tuttgarter Firma K&K hatte eine Kanzlei dazu beauftragt, ihre Lizenzansprüche durchzusetzen. Die Kanzlei schrieb deshalb all diejenigen Verkäufer an, die ihrer Meinung nach Ware zum Verkauf anboten, an denen die geschützten Werke des Künstlers angebracht waren, ohne jedoch die erforderliche Zustimmung der Firma K&K eingeholt zu haben. Nach Meinung der Anwaltskanzlei handelte es sich bei den abgemahnten Kleidungsstücken auch um Fälschungen. Die Verkäufer der abgemahnten Ware sehen dies jedoch anders. Sie behaupten, nur echte Gebrauchtware versteigert zu haben. Quellen und Links
- spiegel.de – „Ebay-Verkäufer von Abmahnwelle überrumpelt„
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