Rechtsnews 22.12.2011 Simon Wolpert

Bundesministerium der Justiz: Aus für Netzsperren

In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz geht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf die Gründe für die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes ein.

Ende einer jahrelangen Diskussion

Das Aus für Netzsperren beendet nun, endlich, das Ende einer jahrelange Diskussion über Sinn und Unsinn des Sperrens von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt. Man sah ein, dass die Scheinlösung durch leicht zu umgehende Stoppschilder keinen Erfolg bringt. Dagegen werden Inhalte mit großem Erfolg aus dem Internet gebannt, nachdem sie beim Bundeskriminalamt oder bei den Beschwerdestellen gemeldet wurden. Die Quellen werden dann konsequent und schnellstmöglich gelöscht.

Koalition setzt auf Selbstregulierung und Transparenz

Mit dieser Entscheidung verfolgt die schwarz-gelbe Regierung weiterhin den Kurs ihrer Netzpolitik, der von Selbstregulierung und Transparenz in der digitalen Welt geprägt ist. Die Koalition will in keinem Bereich auf Netzsperren zurückgreifen, nicht beim Vorgehen gegen kinderpornographische Inhalte, nicht bei der Bekämpfung von Kriminalität und auch nicht bei Urheberrechtsverletzungen. Transparenz und Information haben eine immens starke steuernde Kraft, die durch staatliche Regulierungen so nie erreicht werden könnte, so die Ministerin. Das Konzept „Löschen statt sperren“ hat sich nun auch auf europäischer Ebene durchgesetzt. Die Bundesregierung hat also maßgeblich auf die Diskussion über Netzsperren innerhalb der Europäischen Union eingewirkt.

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Der Hintergrund: Zugangserschwerungsgesetz

Die schwarz-rote Vorgängerregierung brachte das Zugangserschwerungsgesetz auf den Weg. Die Zusammenarbeit zwischen dem Bundeskriminalamt und den Beschwerdestellen zeigte, dass der Weg „Löschen statt Sperren“ effektiver ist. Viele widerrechtliche Inhalte konnten durch die intensivierte Zusammenarbeit gelöscht werden. Folglich wurde am 01.12.2011 entschieden, dass der Artikel 1 des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz) aufgehoben wird. Auch wird es Telekommunikationsanbietern künftig nicht mehr möglich sein, Daten nach § 96 TKG zu erheben, sofern sie sich auf das Sperren gemäß des Zugangserschwerungsgesetzes beziehen. Diese Befugnis wird also als Folgeänderung aus dem Telekommunikationsgesetz gestrichen. Selbstverständlich werden weiterhin kinderpornographische Inhalte auf Grundlage geltenden Rechts gelöscht. Quelle:

  • Pressemitteilung des BMJ vom 02.12.2011

 

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