Rechtsnews 31.05.2012 Julia Brunnengräber

Rechtsstreit GEMA gegen YouTube

Das Internet ist naturgemäß eine Plattform, auf der Nutzer Urheberrechte mehr oder weniger leicht umgehen können. YouTube zum Beispiel ist ein Portal, auf dem Internetnutzer, verbunden mit einer gewissen Anonymität, Videos hochladen können, die dann öffentlich zugänglich sind. Was aber, wenn so Urheberrechtsverletzungen entstehen? Haften dann die Betreiber von YouTube? Welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten haben sie, dem entgegen zu wirken? Das LG fällte ein Urteil dazu, wann YouTube-Betreiber und Betreiber von Videoportalen wie YouTube haften.

GEMA informiert YouTube über Rechtsverletzungen

Die GEMA klagte dagegen an, dass zwölf Musikwerke auf YouTube veröffentlicht wurden. Die GEMA habe die Rechte darüber inne. YouTube solle die Veröffentlichung daher unterlassen. YouTube aber sah keinen Anlass zur Unterlassungspflicht gegeben. Sie stelle Nutzern nur eine Plattform zur Verfügung, so deren Argumentation. Es seien aber die Nutzer, die etwaige Urheberrechtsverletzungen begehen.

LG sieht Störerhaftung bei YouTube

Das LG sieht keine Täterhaftung auf Seiten YouTubes, eine Störerhaftung allerdings schon. Das heißt, YouTube wird tatsächlich nicht tätig: Die Betreiber laden keine Videos hoch, noch erteilen sie den Auftrag dazu oder machen die Videos selbst. YouTube-Betreiber leisten aber einen Beitrag zu den Rechtsverletzungen, da sie es sind, die das Portal zur Verfügung stellen. Infolgedessen muss YouTube Kontroll- und Verhaltenspflichten durchaus nachkommen. Konkret bedeutet das, dass die Portalbetreiber unverzüglich handeln müssen, informiert zum Beispiel die GEMA sie über Urheberrechtsverletzungen. Zugemutet werden könne YouTube zudem, ihr Content-ID-Programm anzuwenden. Diese Software kann identische Tonaufnahmen ausfindig machen, die die Betreiber dann vom Portal nehmen können. Generell gilt: Sind Betreiber solcher Portale über konkrete Rechtsverletzungen informiert, müssen sie unverzüglich handeln.

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

GEMA Ein Überblick über die bekannteste Verwertungsgesellschaft

Hier finden Sie ein eBook über die GEMA.

  • Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts Hamburg vom 20. April 2012, Az.: 310 O 461/10

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€