Rechtsnews 15.10.2012 Julia Brunnengräber

Antiterrordatei: BVerfG verhandelt mündlich über Verfassungsbeschwerde

Internationaler Terrorismus ist eine neue Form der gewaltsamen Auseinandersetzung in der heutigen Zeit und besonders heikel und tückisch, da es oft keinen Gegner gibt, der einem anderen konkret gegenübersteht und unübersichtliche Netzwerke bestehen, in denen Personen interagieren. Polizeibehörden und Nachrichtendienste von Bund und Ländern wollen daher ihre Arbeit gegen den internationalen Terrorismus effizienter gestalten und diesen so besser bekämpfen und zwar durch eine Verbunddatei, auch Antiterrordatei genannt. Gegen das Antiterrordateigesetz wurde nun aber Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.

Antiterrordatei als Mittel zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus

Die Antiterrordatei ist eine Verbunddatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern. Konkret arbeiten dabei das Bundeskriminalamt, das Bundespolizeipräsidium, die Landeskriminalämter, die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern, der militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst, das Zollkriminalamt und weitere Polizeivollzugsbehörden zusammen und liefern Informationen über Erkenntnisse, die in einer gemeinsamen Verbunddatei festgehalten werden. Solche Informationen betreffen Personen, die „rechtswidrige Gewalt als Mittel zur Durchsetzung international ausgerichteter politischer oder religiöser Belange anwenden oder eine solche Gewaltanwendung unterstützen, vorbereiten, befürworten oder durch ihre Tätigkeiten vorsätzlich hervorrufen“. Personenbezogene Merkmale werden festgehalten, wie auch die von Kontaktpersonen. Die beteiligten Behörden sammeln solche Informationen in der Verbunddatei, die automatisiert und zentral ist, wodurch Zugänglichkeit für die Behörden besteht, die so die benötigten Informationen schnell auffinden können.

Mündliche Verhandlung über Antiterrordatei vor dem BVerfG am 6. November 2012

Das Bundesverfassungsgericht wird darüber, dass gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde, am 6. November 2012 mündlich verhandeln. Weitere Informationen zum Verfahren werden im Vorfeld bekannt gegeben. 

Ihr gutes Recht – jetzt mit KI klären lassen.

Jetzt mit einem
Anwalt sprechen

Telefonische Rechtsberatung
persönlich & lösungsorientiert

34,99  *
  • 15 / 30 / 45 Minuten wählbar
  • Antwort in ca. 4 Stunden
  • Wenn Reden wichtig ist

Direkt klären, statt schreiben.

KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln auf Ihre Frage
  • Optional:
  • Check von bis zu 5 Dokumenten (PDF)
  • Telefonat mit einem Anwalt zum Thema
29,99  *
Prüfprotokoll EU AI Act
Strukturierte KI-Ersteinschätzung als PDF zu Ihrer Rechtsfrage. Mit Einordnung, nächsten Schritten und Musterschreiben (falls passend). Sicher im Dashboard abrufbar - optional mit Dokumenten-Check & Anwaltstelefonat.

Schriftliche Antwort
vom Anwalt

Eine Rechtsfrage mit
Dokumentenprüfung

99,99  *
  • Schriftliche, anwaltliche, Ausarbeitung
  • Upload eines Dokumentes
  • Eine Rückfrage inklusive

Wenn es vom Anwalt schriftlich sein soll

  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. August 2012

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€