Ein Elternteil tötet sein eigenes Kind- für die Meisten ist eine derartige Tat in keinster Weise nachvollziehbar, doch leider kommt es immer wieder zu solch unglaublichen Verbrechen. So auch im zugrundeliegenden Fall, bei dem der in Dänemark wohnende Angeklagte nach einem Ausflug während der Sommerferien im Jahr 2011 seine zwei Töchter tötete. Die neun und zehn Jahre alten Mädchen betäubte er zunächst mit Schlafmittel, woraufhin sie auf der Rückbank des Wagens einschliefen. Daraufhin stellte er das Auto nahe der Stadt Kremmen auf einem Waldweg ab und setzte es in Brand. Diese Tat hatte er bereits seit Langem geplant. Er wollte dadurch verhindern, dass seine Töchter, welche nach der Scheidung von seiner Frau und deren Mutter, zukünftig bei dieser leben würde.
Urteil rechtskräftig
Für diese Straftat wurde er vom Landgericht Potsdam zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe „wegen zweifachen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen“ verurteilt. Dagegen legte der Angeklagte Revision ein, die allerdings ohne Erfolg blieb, denn der Bundesgerichtshof verwarf diese als unbegründet. Somit ist die Verurteilung rechtmäßig.
- Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 12. Dezember 2012; AZ: 5 StR 559/12
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