Der BGH hat ein Urteil zum Thema Rechtsanwaltskosten bei einer Abmahnung gefällt. Es ging um Gebrauchs- und Geschmacksmuster.
Die Klägerin kaufte bei einem Verlagsunternehmen ein Buch und eine Einkaufstasche mit Kühlfach, die sie dann über ein Internetauktionshaus zum Verkauf anbot. Sie wurde folglich anwaltlich im Auftrag eines dritten Unternehmens abgemahnt. Die Klägerin ließ die Berechtigung der Abmahnung von Rechtsanwälten prüfen, welche ihr eine Geschäftsgebühr in Rechnung stellten.
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BGH urteilt zur Höhe von Rechtsanwaltskosten erhalten
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Erhöhte Regelgebühr gerechtfertigt?
Ergebnis des Prozesses: Von einem besonderen Umfang oder hoher – also überdurchschnittlicher – Schwierigkeit der Arbeit des Rechtsanwalts in Bezug auf diesen Fall könne nicht ausgegangen werden, der eine Überschreitung der Regelgebühr von 1,3 rechtfertige.
- Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 13. November 2013, Az.: X ZR 171/12
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