Rechtsnews 07.04.2014 Christian Schebitz

Neues Urteil im Arbeitsrecht zur Höchstaltersgrenze

Das Bundesarbeitsgericht verkündete ein Urteil, das sich auf die Höchstaltersgrenze der Versorgungsverordnung bezieht. Es ging um die Frage, ob mit einer Bestimmung, die darin enthalten ist, gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen wird, die tatsächlich mit „ja“ beantwortet wurde.

Frau geht gegen betriebliche Bestimmung einer Altersgrenze vor

Eine Frau ist 1945 geboren und war seit 1999 bei der Beklagten beschäftigt, die in der Versorgungsverordnung vorsieht, dass die Mitarbeiter Altersrente erhalten, die mindestens zehn Jahre im Dienst waren – was auch als „Wartezeit“ bezeichnet wird – und das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Frau war aufgrund ihres Alters die Altersrente untersagt worden. Dagegen ging sie gerichtlich vor.

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Das Bundesarbeitsgericht entschied: Die Klage der Frau hat Erfolg. Daher verpflichtet es dir Beklagte zur Zahlung einer betrieblichen Altersrente. Der Grund: Die Bestimmung, dass ein Mitarbeiter das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf, ist unwirksam und daher kein Grund, dass der Frau die Versorgung nicht zusteht.

Ihr gutes Recht – jetzt mit KI klären lassen.

Jetzt mit einem
Anwalt sprechen

Telefonische Rechtsberatung
persönlich & lösungsorientiert

34,99  *
  • 15 / 30 / 45 Minuten wählbar
  • Antwort in ca. 4 Stunden
  • Wenn Reden wichtig ist

Direkt klären, statt schreiben.

KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln auf Ihre Frage
  • Optional:
  • Check von bis zu 5 Dokumenten (PDF)
  • Telefonat mit einem Anwalt zum Thema
29,99  *
Prüfprotokoll EU AI Act
Strukturierte KI-Ersteinschätzung als PDF zu Ihrer Rechtsfrage. Mit Einordnung, nächsten Schritten und Musterschreiben (falls passend). Sicher im Dashboard abrufbar - optional mit Dokumenten-Check & Anwaltstelefonat.

Schriftliche Antwort
vom Anwalt

Eine Rechtsfrage mit
Dokumentenprüfung

99,99  *
  • Schriftliche, anwaltliche, Ausarbeitung
  • Upload eines Dokumentes
  • Eine Rückfrage inklusive

Wenn es vom Anwalt schriftlich sein soll

Das Bundesarbeitsgericht verweist auf „Benachteiligung wegen des Alters iSv. §§ 1, 3 Abs. 1 und § 7 AGG“, die unmittelbar ist. Eine solche Benachteiligung liegt vor, so die Begründung, da Mitarbeiter, die „bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 45. Lebensjahr vollendet haben“, von den Versorgungsleistungen ausgeschlossen werden. Laut § 10 Satz 1 und 2, Satz 3 Nr. 4 AGG können zwar Altersgrenzen in solchen Systemen festgestellt werden, dabei muss aber die „konkrete Altersgrenze“ – so die Entscheidungsgründe weiter – „angemessen sein“.

  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgericht vom 18. März 2014, Az.: 3 AZR 69/12

Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:

Lehrer schwänzt die Schule

Kündigung wegen HIV

Urlaubsanspruch nach dem Tod

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€