Rechtsnews 18.10.2026 Christian R.

Bundesrat: Recht auf Vergessenwerden nach Krebs

Das Recht auf Vergessenwerden nach Krebs soll überstandene Erkrankungen künftig nicht mehr zum Nachteil werden lassen, so lautet eine Forderung, die der Bundesrat am 16.10.2026 in Berlin beschlossen hat. Die Länderkammer fasste an diesem Freitag zudem weitere Beschlüsse, die Forschung, Wohnungspolitik und den Jugendschutz im Internet betreffen.

Kontext und Bedeutung für Betroffene

Menschen, die eine Krebserkrankung überstanden haben, stoßen im Alltag häufig auf Hürden. Wer bei einem Versicherungsabschluss, einer Kreditanfrage oder einem Adoptionsverfahren nach früheren Erkrankungen gefragt wird, muss diese bislang regelmäßig angeben. Das kann zu höheren Prämien, Ablehnungen oder Nachteilen führen, obwohl die Erkrankung medizinisch längst als überwunden gilt.

Der Bundesrat hat deshalb eine Entschließung verabschiedet, die ein Recht auf Vergessenwerden nach Krebs fordert. Daneben gab es weitere Beschlüsse, die Forschungseinrichtungen, den Wohnungsmarkt in Europa und den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gefährlichen Online-Aktionen betreffen. Auch personell gab es Veränderungen in der Länderkammer.

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Rechtlicher Hintergrund

Der Bundesrat wirkt als Vertretung der Länder an der Gesetzgebung des Bundes mit. Er kann Gesetze billigen, Stellungnahmen abgeben und mit Entschließungen politische Forderungen an die Bundesregierung richten. Eine Entschließung ist rechtlich nicht bindend, setzt aber ein politisches Signal und kann den Weg für spätere Gesetzesinitiativen ebnen.

Die wichtigsten Vorschriften

  • Wissenschaftsfreiheitsgesetz: Es regelt Spielräume für Forschungseinrichtungen, die öffentlich gefördert werden, etwa bei Haushalt, Personal und Vergütung.
  • Besserstellungsverbot: Bei Projektförderung aus öffentlichen Mitteln durften Beschäftigte bislang nicht besser bezahlt werden als vergleichbare Bundesbeschäftigte.
  • Subsidiaritätsprinzip: Die EU darf nur tätig werden, wenn die Ziele auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können. Verstöße kann der Bundesrat mit einer Subsidiaritätsrüge geltend machen.
  • Strafrecht: Für gefährliche Internet-Mutproben fehlt nach Auffassung der Länder bislang ein passender, eng gefasster Straftatbestand.

Aktuelle Entwicklung

Der Bundesrat hat am Freitag mehrere Beschlüsse gefasst. Zunächst gab es einen Personalwechsel: NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) löst am 1. November den Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) als Bundesratspräsident ab. Wüst wurde einstimmig gewählt. Bayerns neuer Justizminister Josef Schmid, der nach dem überraschenden Ausscheiden von Georg Eisenreich übernommen hat, wurde zum Schriftführer für das Geschäftsjahr 2026/2027 gewählt.

Beim Wissenschaftsfreiheitsgesetz billigte der Bundesrat eine Reform, die das Besserstellungsverbot lockert. Forschungseinrichtungen, die Projektförderung aus öffentlichen Mitteln erhalten, dürfen ihre Beschäftigten künftig besser bezahlen als vergleichbare Bundesbeschäftigte. Ziel ist es, Spitzenkräfte zu gewinnen und zu halten.

Zum Recht auf Vergessenwerden nach Krebs fordert die Länderkammer, dass Betroffene ihre frühere Erkrankung nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen nicht mehr offenlegen müssen. Das betrifft etwa Versicherungen, Kredite oder eine Adoption. Zur Bestimmung der Fristen sollen der Stand der Krebsforschung, Rückfall- und Langzeitrisiken sowie international anerkannte Kriterien für Heilung und dauerhafte Remission berücksichtigt werden. Für Krebsregister sollen geeignete Regelungen gelten, damit sie ihre Aufgaben weiter erfüllen können.

Gegen die von der Europäischen Kommission geplante Verordnung über erschwinglichen Wohnraum (Affordable Housing Act) legte der Bundesrat eine Subsidiaritätsrüge ein. Die Länder halten die Mitgliedstaaten für zuständig und bezweifeln die Kompetenz der EU. Zusätzlich kritisierte der Bundesrat in einer Stellungnahme an die Bundesregierung den Vorschlag inhaltlich: Er sehe einen Verstoß gegen die Verhältnismäßigkeit und befürchte zusätzliche Bürokratie für Länder und Kommunen.

Schließlich schloss sich der Bundesrat einem Vorschlag von Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen an und verlangt von der Bundesregierung Änderungen im Strafrecht. Strafbar sein soll künftig, Minderjährige gezielt dazu zu verleiten, sich das Leben zu nehmen oder sich schwer zu schädigen. Auch öffentliche Aufforderungen zu solchen Challenges über soziale Medien sollen unter einen eng gefassten Straftatbestand fallen. Hintergrund sind Aktionen wie die Blackout-Challenge, bei der sich Kinder und Jugendliche bis zur Bewusstlosigkeit würgen.

Praktische Einordnung

Die Entschließungen zum Recht auf Vergessenwerden und zu Internet-Mutproben sind zunächst politische Forderungen an die Bundesregierung. Ob und wann daraus Gesetze werden, ist offen. Die Reform des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes wurde dagegen vom Bundesrat gebilligt und hat damit die Länderkammer passiert.

Was bedeutet das für Sie?

Für Menschen mit überstandener Krebserkrankung bleibt es vorerst bei der bestehenden Rechtslage. Bei Fragen von Versicherern oder Kreditgebern nach Vorerkrankungen sollten Sie sorgfältig prüfen, welche Angaben verlangt werden und welche Folgen falsche oder unvollständige Antworten haben können. Eine wahrheitswidrige Beantwortung kann Ansprüche gefährden.

Eltern und Erziehungsberechtigte sollten das Thema gefährlicher Online-Challenges im Blick behalten und mit Kindern darüber sprechen. Beschäftigte und Arbeitgeber in der öffentlich geförderten Forschung können mit künftig größeren Spielräumen bei der Vergütung rechnen.

Tabelle: Übersicht

Thema Beschluss des Bundesrats Wirkung
Forschergehälter Billigung der Reform des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes Lockerung des Besserstellungsverbots
Recht auf Vergessenwerden Entschließung zu Krebserkrankungen Forderung an die Bundesregierung, nicht bindend
Affordable Housing Act Subsidiaritätsrüge und Stellungnahme Zweifel an der EU-Kompetenz
Internet-Mutproben Forderung nach neuem Straftatbestand Aufforderung an die Bundesregierung

Fazit

Der Bundesrat hat am 16.10.2026 mehrere Weichen gestellt: Die Forschungsvergütung wird flexibler, und für das Recht auf Vergessenwerden nach Krebs sowie für einen strengeren Schutz vor Internet-Mutproben liegen nun klare politische Forderungen vor. Entscheidend ist, wie die Bundesregierung diese Anliegen aufgreift.

Hinweis

Hinweis: Dieser Artikel und das Symbolbild wurden mit Hilfe von KI erstellt.

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