Rüstungsproduktion in der Ukraine – Firmengründung, staatliche Förderung und Investitionen für deutsche Unternehmen
Rüstungsproduktion in der Ukraine – Unternehmensgründung, staatliche Förderung und Investitionen für deutsche Unternehmen
Defence, Defence-Tech, Joint Ventures und Produktionsaufbau: Der umfassende Leitfaden für deutsche Unternehmen zum Einstieg in die ukrainische Verteidigungsindustrie
Die ukrainische Verteidigungsindustrie entwickelt sich zu einem wichtigen Bestandteil der europäischen Sicherheits- und Industriewirtschaft. Deutsche Rüstungsunternehmen, mittelständische Zulieferer, Technologieunternehmen und Investoren beschäftigen sich zunehmend mit der Frage, wie sie Produktionskapazitäten in der Ukraine aufbauen, gemeinsame Unternehmen gründen und langfristige Kooperationen mit ukrainischen Partnern eingehen können.
Dabei geht es längst nicht mehr ausschließlich um die Lieferung fertiger Produkte. Zunehmend stehen lokale Produktion, gemeinsame Forschung und Entwicklung, Technologietransfer, industrielle Kooperationen und der Aufbau ukrainischer Tochtergesellschaften im Mittelpunkt.
Für deutsche Unternehmen ergeben sich daraus interessante wirtschaftliche Perspektiven. Gleichzeitig stellt der Markteintritt in die ukrainische Rüstungsindustrie besondere Anforderungen an die rechtliche und organisatorische Vorbereitung.
Unternehmensgründungen, Joint Ventures, Produktionsgenehmigungen, Exportkontrolle, staatliche Förderprogramme, steuerliche Fragen, Investitionsschutz und die Auswahl geeigneter Geschäftspartner müssen frühzeitig berücksichtigt werden.
Gerade während des Kriegsrechts können zusätzliche regulatorische Anforderungen, Sicherheitsrisiken und praktische Schwierigkeiten entstehen.
Ahrens + Schwarz begleitet seit 2004 deutsche und internationale Unternehmen bei Investitionen, Unternehmensgründungen und wirtschaftsrechtlichen Projekten in der Ukraine. Unsere Kanzlei verbindet deutschsprachige Projektkoordination mit der rechtlichen Betreuung vor Ort. Wir unterstützen Unternehmen bei der Strukturierung ihrer Investitionen, der Gründung ukrainischer Gesellschaften, der Vertragsgestaltung und der laufenden rechtlichen Begleitung.
Rüstungsproduktion in der Ukraine – Das Wichtigste im Überblick
Deutsche Unternehmen können sich grundsätzlich an industriellen Projekten in der ukrainischen Verteidigungswirtschaft beteiligen. Je nach Geschäftsmodell kommen die Gründung einer ukrainischen Tochtergesellschaft, ein Joint Venture mit einem ukrainischen Partner oder eine vertraglich organisierte Produktionskooperation in Betracht.
Dabei sollten Unternehmen insbesondere folgende Fragen frühzeitig klären:
- Welche Gesellschaftsform eignet sich für das Projekt?
- Welche Genehmigungen und Registrierungen sind erforderlich?
- Welche deutschen und ukrainischen Exportkontrollvorschriften gelten?
- Welche staatlichen Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten kommen infrage?
- Wie können Investitionen und geistiges Eigentum geschützt werden?
- Welche steuerlichen und arbeitsrechtlichen Anforderungen bestehen?
- Wie lassen sich Risiken durch Krieg, Sanktionen und unterbrochene Lieferketten reduzieren?
- Kann die Geschäftsführung und rechtliche Projektkoordination deutschsprachig erfolgen?
Die konkrete rechtliche Gestaltung hängt vom Produkt, den beteiligten Unternehmen, dem Produktionsstandort und den geplanten Geschäftsbeziehungen ab.
1. Warum die ukrainische Verteidigungsindustrie für deutsche Unternehmen interessant ist
Die Ukraine verfügt über eine lange industrielle Tradition. Maschinenbau, Metallverarbeitung, Luftfahrttechnik, Elektronik und Softwareentwicklung bilden wichtige Grundlagen für die heutige Verteidigungswirtschaft.
Seit Beginn des russischen Angriffskrieges hat sich die ukrainische Industrie in zahlreichen Bereichen weiterentwickelt. Insbesondere die Nachfrage nach neuen Technologien, flexiblen Produktionsverfahren und zuverlässigen industriellen Lieferketten hat die Zusammenarbeit zwischen ukrainischen und europäischen Unternehmen intensiviert.
Für deutsche Unternehmen ergeben sich verschiedene Möglichkeiten.
Erstens: Aufbau lokaler Produktionskapazitäten. Unternehmen können prüfen, ob eine eigene ukrainische Gesellschaft oder eine gemeinsame Produktionsstätte mit einem lokalen Partner wirtschaftlich sinnvoll ist.
Zweitens: Zusammenarbeit mit ukrainischen Technologieunternehmen. Gerade im Bereich Defence-Tech entstehen Kooperationen zwischen etablierten Industrieunternehmen und innovativen Entwicklungsunternehmen.
Drittens: Zulieferung und industrielle Dienstleistungen. Nicht jedes Unternehmen muss selbst vollständige Verteidigungssysteme herstellen. Auch Komponentenfertigung, technische Dienstleistungen, Wartung, industrielle Infrastruktur und Softwareentwicklung können Teil entsprechender Wertschöpfungsketten sein.
Viertens: Langfristige Marktpositionierung. Unternehmen, die frühzeitig tragfähige Partnerschaften und rechtssichere Strukturen aufbauen, können sich auf eine längerfristige Zusammenarbeit vorbereiten.
Die Ukraine ist dabei kein gewöhnlicher Investitionsstandort. Sicherheitsrisiken, politische Entwicklungen und staatliche Beschaffungsentscheidungen müssen in jede wirtschaftliche Bewertung einbezogen werden.
2. Welche Branchen und Unternehmen kommen für eine Kooperation infrage?
Der Begriff Verteidigungsindustrie umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Tätigkeiten.
Neben klassischen Rüstungsunternehmen können auch Unternehmen aus zivilen Industriezweigen beteiligt sein.
Dazu gehören insbesondere:
- Maschinenbau und industrielle Fertigung
- Elektronik und Sensorik
- Softwareentwicklung und künstliche Intelligenz
- Kommunikationstechnik und Cybersicherheit
- Fahrzeugbau und Sonderfahrzeugtechnik
- Drohnen- und Robotiktechnologie
- Industrielle Automatisierung
- Metallverarbeitung und Präzisionsfertigung
- Energieversorgung und technische Infrastruktur
- Wartung, Reparatur und Instandhaltung
- Logistik und Ersatzteilversorgung
- Forschung, Entwicklung und technische Dienstleistungen
Besonders interessant ist die Zusammenarbeit für mittelständische Unternehmen, die über spezialisierte Technologien, Fertigungsverfahren oder industrielle Erfahrung verfügen.
Allerdings unterliegen nicht sämtliche dieser Tätigkeiten denselben Vorschriften. Während bestimmte industrielle Dienstleistungen vergleichsweise unkompliziert organisiert werden können, gelten für militärische Güter, Dual-Use-Produkte und kontrollierte Technologien besondere Anforderungen.
Bereits vor der Gründung einer Gesellschaft sollte deshalb geklärt werden, welche Produkte hergestellt, entwickelt, importiert oder exportiert werden sollen.
3. Unternehmensgründung in der Ukraine – Welche Rechtsform eignet sich?
Für deutsche Unternehmen ist die Gründung einer ukrainischen Tochtergesellschaft häufig eine geeignete Möglichkeit, dauerhaft auf dem ukrainischen Markt tätig zu werden.
Besonders verbreitet ist die ukrainische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die sogenannte ТОВ (TOV).
Sie ist in ihrer Grundstruktur mit der deutschen GmbH vergleichbar, unterliegt jedoch ukrainischem Gesellschaftsrecht.
Eine ukrainische Tochtergesellschaft kann unter anderem folgende Aufgaben übernehmen:
- Abschluss lokaler Verträge
- Beschäftigung ukrainischer Mitarbeiter
- Anmietung oder Erwerb von Produktionsimmobilien
- Aufbau einer eigenen Verwaltung
- Organisation von Lieferantenbeziehungen
- Beantragung erforderlicher Genehmigungen
- Durchführung lokaler Geschäftsaktivitäten
Vor der Gründung müssen insbesondere die Gesellschafterstruktur, die Geschäftsführung, die Finanzierung und der konkrete Unternehmensgegenstand festgelegt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Gründung durch eine deutsche Gesellschaft werden regelmäßig gesellschaftsrechtliche Unterlagen des deutschen Mutterunternehmens benötigt.
Hierzu können gehören:
- aktueller Handelsregisterauszug,
- Gesellschaftsunterlagen,
- Angaben zu Geschäftsführern und Gesellschaftern,
- Nachweise über wirtschaftlich Berechtigte,
- Gründungsbeschluss,
- Vollmacht für die Vertreter in der Ukraine,
- gegebenenfalls Apostillen und Übersetzungen.
Die konkreten Anforderungen hängen von der Gesellschaftsstruktur und dem jeweiligen Registrierungsverfahren ab.
Kann die Firmengründung ohne persönliche Reise erfolgen?
In vielen Fällen lassen sich wesentliche Schritte durch entsprechend bevollmächtigte Vertreter vorbereiten und durchführen.
Dazu gehören die Erstellung der Gründungsunterlagen, die Kommunikation mit dem Register, die Koordination notarieller Vorgänge und die Vorbereitung der steuerlichen Registrierung.
Bei der Eröffnung eines Geschäftskontos und bei bestimmten Identifizierungsverfahren können zusätzliche Anforderungen der beteiligten Banken entstehen.
Eine frühzeitige Abstimmung verhindert unnötige Verzögerungen.
4. Deutsche Geschäftsführung und ukrainische Tochtergesellschaft
Für viele deutsche Investoren ist die Frage entscheidend, wer die ukrainische Gesellschaft tatsächlich führt.
Grundsätzlich kommen unterschiedliche Modelle in Betracht.
Die Gesellschaft kann einen ukrainischen Geschäftsführer erhalten oder – bei Erfüllung der jeweiligen arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen – durch einen deutschen Geschäftsführer geleitet werden.
Auch eine organisatorische Trennung zwischen strategischer Leitung, lokaler Geschäftsführung und rechtlicher Projektkoordination kann sinnvoll sein.
Gerade bei komplexen Investitionsvorhaben sollten Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt werden.
Wichtige Fragen sind:
- Wer ist zur Unterzeichnung von Verträgen berechtigt?
- Wer verantwortet Buchhaltung und steuerliche Meldungen?
- Wer überwacht Genehmigungen und Compliance?
- Wer kommuniziert mit deutschen und ukrainischen Behörden?
- Welche Entscheidungen benötigen die Zustimmung der deutschen Muttergesellschaft?
- Wie werden Investitionsausgaben kontrolliert?
Eine klare gesellschaftsrechtliche und organisatorische Struktur erleichtert die Steuerung der ukrainischen Tochtergesellschaft erheblich.
Für deutsche Unternehmen ist eine deutschsprachige Koordination besonders wertvoll, weil rechtliche und wirtschaftliche Entscheidungen unmittelbar mit den Verantwortlichen in Deutschland abgestimmt werden können.
5. Joint Venture mit einem ukrainischen Rüstungsunternehmen
Nicht jedes Unternehmen möchte eine vollständig eigene Produktionsgesellschaft aufbauen.
Häufig bietet sich stattdessen die Zusammenarbeit mit einem bereits bestehenden ukrainischen Unternehmen an.
Ein Joint Venture kann den Zugang zu lokalen Marktkenntnissen, Personal, industrieller Infrastruktur und bestehenden Geschäftsbeziehungen erleichtern.
Dabei sollte jedoch vermieden werden, eine Kooperation ausschließlich auf persönliche Kontakte oder mündliche Zusagen zu stützen.
Was muss ein Joint-Venture-Vertrag regeln?
Zu den wichtigsten Vertragsbestandteilen gehören:
- Beteiligungsverhältnisse und Kapitalbeiträge
- Geschäftsführung und Kontrollrechte
- Finanzierung und Investitionspflichten
- Gewinnverteilung
- Schutz geistigen Eigentums
- Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse
- Wettbewerbsverbote
- Haftung und Risikoverteilung
- Übertragung von Geschäftsanteilen
- Austrittsrechte und Exit-Regelungen
- Streitbeilegung und anwendbares Recht
Besonders wichtig ist die Regelung, wem bestehende Technologien gehören und wie Rechte an gemeinsamen Entwicklungen verteilt werden.
Gerade bei Defence-Tech-Projekten kann dieser Punkt wirtschaftlich bedeutender sein als die anfängliche Kapitalbeteiligung.
6. Due Diligence – Warum der ukrainische Geschäftspartner sorgfältig geprüft werden muss
Vor einer Unternehmensbeteiligung oder einem Joint Venture sollte eine umfassende rechtliche und wirtschaftliche Prüfung erfolgen.
Diese sogenannte Due Diligence dient dazu, Risiken frühzeitig zu erkennen.
Zu prüfen sind insbesondere die Eigentümerstruktur, die wirtschaftlich Berechtigten, die finanzielle Situation und die rechtliche Vergangenheit des Unternehmens.
Weitere Schwerpunkte sind:
- Registereintragungen und Gesellschaftsunterlagen
- laufende Gerichtsverfahren
- Vollstreckungsmaßnahmen
- steuerliche Verbindlichkeiten
- bestehende Kreditverträge
- Eigentum an Produktionsanlagen
- Nutzungsrechte an Immobilien
- Schutzrechte und Lizenzen
- bestehende Liefer- und Kooperationsverträge
- Sanktions- und Compliance-Risiken
Eine besondere Rolle spielt die Frage, ob das ukrainische Unternehmen tatsächlich über die Rechte an den Technologien verfügt, die Gegenstand der Kooperation werden sollen.
Ebenso sollte geprüft werden, ob frühere Verträge die geplante Zusammenarbeit einschränken.
Die Due Diligence ist damit keine bloße Formalität, sondern eine wesentliche Grundlage jeder Investitionsentscheidung.
7. Aufbau einer Produktionsstätte in der Ukraine
Die Auswahl eines geeigneten Produktionsstandortes gehört zu den wichtigsten Entscheidungen eines Industrieprojektes.
Neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten müssen rechtliche, infrastrukturelle und sicherheitsbezogene Anforderungen berücksichtigt werden.
Zu prüfen sind insbesondere die Eigentums- oder Nutzungsrechte an der Immobilie, die zulässige Nutzung, erforderliche Bau- und Betriebsgenehmigungen sowie die Verfügbarkeit von Energie, Wasser, Verkehrsanbindungen und sonstiger Infrastruktur.
Auch arbeitsrechtliche, umweltrechtliche und brandschutzrechtliche Anforderungen können relevant sein.
Während des Kriegsrechts sind zusätzliche Risiken zu berücksichtigen. Dazu gehören mögliche Betriebsunterbrechungen, Schäden an Infrastruktur und Einschränkungen des Warenverkehrs.
Industriepark oder eigener Standort?
Je nach Projekt kann die Ansiedlung in einem bestehenden Industriepark Vorteile bieten.
Allerdings sollte geprüft werden, ob die konkrete Tätigkeit dort zulässig ist und ob die angebotene Infrastruktur den Anforderungen entspricht.
Ein eigener Produktionsstandort bietet möglicherweise größere unternehmerische Freiheit, kann aber zusätzliche Investitionen und Genehmigungsverfahren erfordern.
Die Entscheidung sollte daher auf einer rechtlichen und wirtschaftlichen Standortprüfung beruhen.
8. Genehmigungen für die Rüstungsproduktion
Eine häufige Frage deutscher Unternehmen lautet:
Benötigt man für die Herstellung von Rüstungsgütern in der Ukraine eine besondere Genehmigung?
Die Antwort hängt von der konkreten Tätigkeit und der rechtlichen Einordnung der Produkte ab.
Nicht jede Tätigkeit im Umfeld der Verteidigungsindustrie ist automatisch erlaubnispflichtig. Gleichzeitig können für bestimmte Produkte, Produktionsprozesse, technische Informationen und internationale Warenbewegungen besondere gesetzliche Anforderungen gelten.
Zu unterscheiden sind unter anderem:
- allgemeine gesellschaftsrechtliche Registrierung,
- produktbezogene Zulassungs- und Genehmigungspflichten,
- besondere Vorschriften für bestimmte militärische Güter,
- Anforderungen an den Umgang mit kontrollierten Materialien,
- Export- und Importgenehmigungen,
- staatliche Beschaffungs- und Qualitätsanforderungen.
Ein Unternehmen sollte deshalb nicht davon ausgehen, dass die gewöhnliche Registrierung einer ukrainischen Gesellschaft bereits zur Aufnahme sämtlicher geplanter Produktionsaktivitäten berechtigt.
Vor Produktionsbeginn empfiehlt sich eine verbindliche rechtliche Prüfung der konkret vorgesehenen Tätigkeit.
9. Deutsche Exportkontrolle – BAFA, Kriegswaffenkontrolle und Dual-Use
Für deutsche Unternehmen endet die rechtliche Prüfung nicht an der ukrainischen Grenze.
Bereits die Lieferung bestimmter Maschinen, Komponenten, Software oder technischer Informationen kann deutschen und europäischen Exportkontrollvorschriften unterliegen.
Von Bedeutung sind insbesondere:
- das Außenwirtschaftsgesetz,
- die Außenwirtschaftsverordnung,
- die EU-Dual-Use-Verordnung,
- die EU-Regelungen für Rüstungsgüter,
- das Kriegswaffenkontrollgesetz,
- einschlägige Sanktionsvorschriften.
Zuständig für zahlreiche außenwirtschaftsrechtliche Genehmigungsverfahren ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Bei Kriegswaffen bestehen darüber hinaus besondere Zuständigkeiten und Genehmigungsanforderungen.
Auch die Weitergabe von Software, technischen Zeichnungen oder Entwicklungsdaten kann exportkontrollrechtlich relevant sein.
Entscheidend ist nicht allein, ob ein fertiges militärisches Produkt geliefert wird. Auch Technologie und technische Unterstützung können kontrolliert sein.
Bei internationalen Industriekooperationen sollten die exportkontrollrechtlichen Fragen daher bereits vor der Weitergabe sensibler Informationen und vor Abschluss verbindlicher Lieferverträge geklärt werden.
10. Technologietransfer und Schutz geistigen Eigentums
Viele deutsche Unternehmen verfügen über Technologien, die einen wesentlichen Teil ihres Unternehmenswertes ausmachen.
Bei der Zusammenarbeit mit ukrainischen Partnern müssen diese Werte angemessen geschützt werden.
Hierzu gehören:
- Patente und Gebrauchsmuster
- Marken und Designs
- Software und Quellcode
- technische Zeichnungen
- Fertigungsunterlagen
- Geschäftsgeheimnisse
- Produktionsverfahren
- Entwicklungsdaten
Vor dem Austausch vertraulicher Informationen sollte regelmäßig eine geeignete Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen werden.
Bei umfangreicheren Projekten sind darüber hinaus Lizenz-, Entwicklungs- und Technologietransferverträge erforderlich.
Besonders sorgfältig sollten die Rechte an späteren Weiterentwicklungen geregelt werden.
Ein Unternehmen sollte auch für den Fall einer Beendigung der Zusammenarbeit wissen, welche Technologien es weiterhin nutzen darf und welche Unterlagen zurückzugeben oder zu löschen sind.
11. Staatliche Förderung der ukrainischen Verteidigungsindustrie
Ein besonders wichtiger Bereich für deutsche Unternehmen ist die Finanzierung neuer Entwicklungs- und Produktionsprojekte.
Die Ukraine und ihre internationalen Partner haben unterschiedliche Instrumente zur Förderung der Verteidigungswirtschaft geschaffen.
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Dabei muss jedoch zwischen klassischen Unternehmenszuschüssen, Innovationsförderung, staatlichen Beschaffungsaufträgen, Investitionsfinanzierung und staatlich unterstützten Kooperationsprogrammen unterschieden werden.
Nicht jedes Programm steht jedem Unternehmen offen. Auch führt die Gründung einer ukrainischen Tochtergesellschaft nicht automatisch zu einer Förderberechtigung.
Brave1 – Förderung von Defence-Tech-Innovationen
Brave1 ist ein ukrainisches Innovationscluster für Verteidigungstechnologien.
Das Programm unterstützt unter anderem Entwicklungsunternehmen und Start-ups. Förderinstrumente können finanzielle Zuschüsse, Projektbegleitung und die Vernetzung mit relevanten Partnern umfassen.
Die jeweils geltenden Förderbedingungen richten sich nach dem konkreten Programm und der jeweiligen Ausschreibung.
Brave Germany – Deutsch-ukrainische Innovationskooperation
Im Mai 2026 wurde die Initiative Brave Germany angekündigt. Sie soll gemeinsame Innovationsprojekte und Start-ups aus Deutschland und der Ukraine im Bereich der Verteidigungstechnologie unterstützen.
Für deutsche Unternehmen ist dies besonders interessant, weil damit eine spezifisch deutsch-ukrainische Förder- und Kooperationsstruktur geschaffen werden soll.
Ob ein konkretes Projekt förderfähig ist, hängt von den jeweiligen Ausschreibungsbedingungen und der Ausgestaltung des Vorhabens ab.
Brave International – Internationale Förderprogramme
Mit Brave International wurde 2026 ein Rahmen für gemeinsame Förderprogramme der Ukraine mit internationalen Partnerstaaten geschaffen.
Auch ausländische Unternehmen können nach Maßgabe der jeweiligen Ausschreibungen für eine Teilnahme infrage kommen.
Für Investoren und Entwicklungsunternehmen ist daher eine frühzeitige Prüfung der konkreten Fördermöglichkeiten sinnvoll.
12. Deutsche Förder- und Finanzierungsinstrumente
Neben ukrainischen Förderprogrammen kommen unter bestimmten Voraussetzungen auch deutsche Finanzierungs- und Unterstützungsinstrumente in Betracht.
Ein Beispiel ist UkraineConnect, ein Ende 2025 angekündigtes Instrument zur Mobilisierung von Investitionen deutscher und europäischer Unternehmen in der Ukraine.
Bei der Prüfung solcher Programme muss jedoch genau unterschieden werden, welche Branchen, Investitionen und Projektarten förderfähig sind.
Insbesondere für militärische Produkte oder unmittelbar rüstungsbezogene Tätigkeiten können Ausschlüsse oder zusätzliche Anforderungen bestehen.
Ein Unternehmen sollte deshalb nicht allein aufgrund der allgemeinen Zielsetzung eines Förderprogramms von einer Finanzierungszusage ausgehen.
Für größere Industrieprojekte kann außerdem eine Kombination aus Eigenkapital, privater Finanzierung, staatlich unterstützten Instrumenten und vertraglich gesicherten Aufträgen sinnvoll sein.
13. Europäische Förderprogramme und Industriekooperation
Auch auf europäischer Ebene entwickelt sich die Zusammenarbeit mit der ukrainischen Verteidigungsindustrie weiter.
Dazu gehören Initiativen zur Integration ukrainischer Unternehmen in europäische Forschungs-, Entwicklungs- und Beschaffungsstrukturen.
Für deutsche Unternehmen können sich daraus Möglichkeiten zur Beteiligung an grenzüberschreitenden Konsortien, Forschungsprojekten und industriellen Kooperationen ergeben.
Allerdings ist sorgfältig zwischen der Finanzierung staatlicher Beschaffung und der unmittelbaren Förderung einzelner Unternehmen zu unterscheiden.
Nicht jedes europäische Finanzierungsprogramm kann unmittelbar von einem privaten Unternehmen beantragt werden.
Für die praktische Projektplanung kommt es deshalb darauf an, die konkrete Förderstruktur, die Teilnahmevoraussetzungen und die Rolle des ukrainischen Projektpartners frühzeitig zu prüfen.
14. Investitionsschutz und Absicherung gegen Kriegsrisiken
Investitionen in der Ukraine unterliegen derzeit besonderen Risiken.
Neben gewöhnlichen wirtschaftlichen Risiken müssen insbesondere kriegsbedingte Schäden, Betriebsunterbrechungen, eingeschränkte Transportmöglichkeiten und mögliche Änderungen regulatorischer Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
Vor einer Investition sollten Unternehmen deshalb prüfen, welche vertraglichen und versicherungsrechtlichen Absicherungsmöglichkeiten bestehen.
Hierzu gehören gegebenenfalls:
- Investitionsgarantien
- Versicherungen gegen bestimmte politische Risiken
- Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherungen
- vertragliche Risikoverteilung
- Force-Majeure-Regelungen
- alternative Liefer- und Produktionsstrukturen
- vertragliche Kündigungs- und Anpassungsrechte
Die Versicherbarkeit hängt von der konkreten Tätigkeit, dem Standort und den Bedingungen des jeweiligen Versicherers ab.
Eine umfassende Absicherung sämtlicher Kriegsrisiken ist nicht ohne Weiteres möglich.
Deshalb sollte die Risikostruktur bereits vor einer verbindlichen Investitionsentscheidung geprüft werden.
15. Steuerrecht und Buchhaltung bei ukrainischen Produktionsgesellschaften
Die Gründung einer ukrainischen Gesellschaft wirft regelmäßig steuerliche Fragen in beiden Staaten auf.
Hierzu gehören insbesondere:
- ukrainische Körperschaftsteuer,
- Umsatzsteuer,
- Besteuerung von Gewinnausschüttungen,
- Quellensteuern,
- Verrechnungspreise,
- konzerninterne Dienstleistungen,
- Finanzierung durch Gesellschafterdarlehen,
- steuerliche Ansässigkeit,
- Betriebsstättenfragen.
Gerade bei Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen sollte die steuerliche Struktur mit der deutschen Muttergesellschaft abgestimmt werden.
Dabei sind sowohl das ukrainische Steuerrecht als auch die deutschen Vorschriften und das einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen.
Eine sorgfältige steuerliche Planung vermeidet spätere Probleme bei Gewinnausschüttungen, konzerninternen Leistungen und Finanzierungen.
16. Arbeitsrecht und Beschäftigung ukrainischer Mitarbeiter
Der Aufbau einer Produktionsgesellschaft erfordert regelmäßig die Einstellung ukrainischer Mitarbeiter.
Dabei sind unter anderem Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeiten, Arbeitsschutz und gesetzliche Meldepflichten zu beachten.
Während des Kriegsrechts können zusätzliche arbeitsrechtliche Besonderheiten gelten.
Für die Entsendung deutscher Geschäftsführer und Spezialisten müssen außerdem die jeweiligen aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Voraussetzungen geprüft werden.
Gerade bei internationalen Unternehmen empfiehlt sich eine klare Trennung zwischen der arbeitsrechtlichen Stellung des Mitarbeiters, seiner gesellschaftsrechtlichen Funktion und seinen tatsächlichen Aufgaben.
17. Compliance und Sanktionsprüfung
Die Verteidigungsindustrie unterliegt besonders hohen Anforderungen an die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Für deutsche Unternehmen sind insbesondere Sanktionsrecht, Exportkontrolle, Korruptionsprävention und die Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter von Bedeutung.
Vor einer Kooperation sollten Geschäftspartner und wesentliche Beteiligte sorgfältig geprüft werden.
Ebenso sollten interne Zuständigkeiten für die Einhaltung regulatorischer Anforderungen festgelegt werden.
Bei staatlichen Aufträgen können zusätzliche Vergabe-, Transparenz- und Dokumentationspflichten entstehen.
Eine funktionierende Compliance-Struktur dient nicht nur der Vermeidung rechtlicher Risiken, sondern ist häufig auch Voraussetzung für eine langfristige Zusammenarbeit mit internationalen Partnern.
18. Die häufigsten Fehler deutscher Unternehmen beim Markteintritt
Bei der Vorbereitung internationaler Industrieprojekte treten immer wieder ähnliche Probleme auf.
Fehler 1: Gründung ohne ausreichende Vorprüfung. Die Gesellschaft wird gegründet, bevor die Genehmigungsfähigkeit des Geschäftsmodells geprüft wurde.
Fehler 2: Unzureichende Partnerprüfung. Ein Joint Venture wird eingegangen, ohne Eigentümerstruktur, wirtschaftliche Situation und rechtliche Risiken des Partners ausreichend zu untersuchen.
Fehler 3: Fehlende Exportkontrollprüfung. Technologien oder technische Informationen werden ausgetauscht, bevor die erforderlichen Genehmigungen geklärt sind.
Fehler 4: Unklare Eigentumsrechte. Verträge regeln nicht eindeutig, wem bestehende und künftig entwickelte Technologien gehören.
Fehler 5: Unterschätzung steuerlicher Fragen. Die steuerliche Struktur wird erst nach der Unternehmensgründung entwickelt.
Fehler 6: Unzureichende Finanzierung. Investitionen werden geplant, ohne Förderfähigkeit, Zahlungsströme und Liquiditätsbedarf ausreichend zu prüfen.
Fehler 7: Fehlende Exit-Regelungen. Der Joint-Venture-Vertrag enthält keine praktikablen Regelungen für Streitigkeiten oder eine spätere Trennung der Partner.
Fehler 8: Unterschätzung kriegsbedingter Risiken. Produktionsunterbrechungen, Infrastrukturprobleme und Sicherheitsrisiken werden nicht ausreichend in die Planung einbezogen.
Eine frühzeitige rechtliche Strukturierung kann viele dieser Probleme vermeiden.
19. Wie Ahrens + Schwarz deutsche Unternehmen beim Markteintritt begleitet
Internationale Industrieprojekte erfordern häufig die Zusammenarbeit unterschiedlicher Berater, Behörden und Geschäftspartner.
Für deutsche Unternehmen kann dies mit erheblichem organisatorischem Aufwand verbunden sein.
Ahrens + Schwarz bietet eine deutschsprachige Koordination der rechtlichen und organisatorischen Schritte in der Ukraine.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- Rechtliche Erstprüfung des geplanten Investitionsprojektes
- Gründung ukrainischer Tochtergesellschaften
- Vorbereitung und Gestaltung von Joint-Venture-Verträgen
- Rechtliche Due Diligence ukrainischer Geschäftspartner
- Prüfung von Produktionsimmobilien und Standorten
- Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
- Begleitung von Genehmigungs- und Registrierungsverfahren
- Koordination steuerlicher und arbeitsrechtlicher Fragen
- Prüfung von Fördervoraussetzungen
- Abstimmung exportkontrollrechtlicher Fragen mit spezialisierten Beratern
- Laufende gesellschafts- und wirtschaftsrechtliche Betreuung
Unser Ziel ist es, Unternehmen eine zentrale deutschsprachige Anlaufstelle für ihre rechtlichen Projekte in der Ukraine zu bieten.
Dabei verbinden wir die Anforderungen deutscher Unternehmen mit der praktischen Umsetzung vor Ort.
20. Häufig gestellte Fragen zur Rüstungsproduktion in der Ukraine
Können deutsche Rüstungsunternehmen eine Gesellschaft in der Ukraine gründen?
Ja. Deutsche Unternehmen können grundsätzlich ukrainische Tochtergesellschaften gründen. Ob die geplante Tätigkeit besondere Genehmigungen erfordert, muss gesondert geprüft werden.
Ist eine Unternehmensgründung während des Kriegsrechts möglich?
Grundsätzlich ja. Die konkreten Registrierungs- und Genehmigungsvoraussetzungen müssen jedoch anhand der jeweils geltenden Vorschriften geprüft werden.
Kann ein deutsches Unternehmen gemeinsam mit einem ukrainischen Partner produzieren?
Ja. Dafür kommen insbesondere Joint Ventures und vertragliche Produktionskooperationen in Betracht.
Gibt es staatliche Förderung für Defence-Tech-Projekte?
Ja. Es bestehen verschiedene ukrainische und internationale Programme. Ob ein Unternehmen teilnehmen kann, hängt von den konkreten Förderbedingungen ab.
Können deutsche Unternehmen Brave1-Förderung erhalten?
Bei bestimmten internationalen Programmen können auch ausländische Unternehmen antragsberechtigt sein. Entscheidend sind die Bedingungen der jeweiligen Ausschreibung.
Kann eine ukrainische Tochtergesellschaft einen deutschen Geschäftsführer haben?
Grundsätzlich ist dies möglich. Die erforderlichen arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen müssen im Einzelfall geprüft werden.
Benötigt man für die Rüstungsproduktion besondere Genehmigungen?
Das hängt von den konkreten Produkten und Tätigkeiten ab. Gesellschaftsgründung, Produktionszulassung und Exportkontrolle sind rechtlich getrennt zu prüfen.
Können Maschinen aus Deutschland in die Ukraine geliefert werden?
Grundsätzlich ja, soweit keine rechtlichen Beschränkungen entgegenstehen und erforderliche Genehmigungen vorliegen.
Können deutsche Unternehmen in ukrainische Produktionsstätten investieren?
Grundsätzlich ja. Vor einer Investition sollten jedoch Gesellschaftsstruktur, Standort, Genehmigungen und Sicherheitsrisiken geprüft werden.
Ist eine Gründung ohne persönliche Reise möglich?
Viele Gründungsschritte können mit einer geeigneten Vollmacht durchgeführt werden. Für einzelne Vorgänge können zusätzliche Identifizierungsanforderungen gelten.
Können Sie die gesamte rechtliche Projektkoordination übernehmen?
Wir begleiten die gesellschaftsrechtliche und wirtschaftsrechtliche Strukturierung, koordinieren die erforderlichen rechtlichen Schritte und beziehen bei Bedarf spezialisierte Berater ein.
21. Fazit: Rüstungsproduktion in der Ukraine bietet Chancen – erfordert aber eine professionelle Vorbereitung
Die ukrainische Verteidigungsindustrie eröffnet deutschen Unternehmen neue Möglichkeiten für Investitionen, industrielle Kooperationen und den Aufbau langfristiger Geschäftsbeziehungen.
Besonders interessant sind die Gründung ukrainischer Tochtergesellschaften, Joint Ventures mit bestehenden Unternehmen sowie gemeinsame Entwicklungs- und Produktionsprojekte.
Gleichzeitig gehören Vorhaben in der Verteidigungsindustrie zu den rechtlich anspruchsvollsten Formen internationaler wirtschaftlicher Zusammenarbeit.
Neben dem ukrainischen Gesellschaftsrecht müssen häufig deutsche und europäische Exportkontrollvorschriften, Genehmigungen, steuerliche Fragen, Investitionsschutz und Compliance berücksichtigt werden.
Staatliche Förderprogramme können zusätzliche Chancen eröffnen. Ihre tatsächliche Verfügbarkeit und Förderfähigkeit müssen jedoch für jedes Projekt gesondert geprüft werden.
Wer frühzeitig eine tragfähige rechtliche Struktur schafft, verbessert die Voraussetzungen für eine erfolgreiche und langfristige Zusammenarbeit.
22. Sie planen eine Rüstungskooperation oder Unternehmensgründung in der Ukraine?
Sie möchten als deutsches Unternehmen in den ukrainischen Defence-Markt eintreten, eine Produktionsgesellschaft gründen oder gemeinsam mit einem ukrainischen Partner ein Industrieprojekt aufbauen?
Ahrens + Schwarz unterstützt Sie bei der rechtlichen Vorbereitung und Umsetzung Ihres Vorhabens.
Seit 2004 begleiten wir deutsche und internationale Unternehmen bei Investitionen und Geschäftsaktivitäten in der Ukraine.
Wir übernehmen die rechtliche Strukturierung, Unternehmensgründung, Partnerprüfung, Vertragsgestaltung und Koordination der erforderlichen Schritte vor Ort.
Ihr nächster Schritt:
Senden Sie uns eine kurze Beschreibung Ihres geplanten Projektes. Teilen Sie uns mit, in welchem Industriebereich Ihr Unternehmen tätig ist, ob bereits ein ukrainischer Geschäftspartner vorhanden ist und ob Sie eine Tochtergesellschaft, ein Joint Venture oder eine Produktionskooperation planen.
Auf dieser Grundlage können wir den rechtlichen Prüfungsbedarf einschätzen und Ihnen ein konkretes Beratungsangebot unterbreiten.
Ahrens + Schwarz – Deutschsprachige Rechtsberatung in der Ukraine seit 2004.
Kontakt: [email protected]
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