Ratgeber 18.02.2025 Christian Schebitz

Recht auf Löschung in der DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Rechte von Einzelpersonen in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten erheblich gestärkt. Eines der zentralen Rechte ist das Recht auf Löschung, auch bekannt als das „Recht auf Vergessenwerden„. Dieser Beitrag beleuchtet, was dieses Recht bedeutet, wann es gilt, wie Sie es ausüben können und welche Ausnahmen und Nachteile es gibt.

Was ist das Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden)?

Artikel 17 DSGVO: Die Grundlage

Das Recht auf Löschung ist in Artikel 17 der DSGVO verankert. Es gibt Ihnen als betroffener Person das Recht, von einem Verantwortlichen (z.B. einem Unternehmen, einer Behörde) zu verlangen, dass Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden („…“ Art. 17 DSGVO).

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Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Das können Name, Adresse, E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Standortdaten, aber auch Informationen über Vorlieben, Interessen oder Online-Verhalten sein („…“ Art. 4 Nr. 1 DSGVO).

Wann müssen personenbezogene Daten gelöscht werden?

Die Löschungsgründe nach Artikel 17 DSGVO

Ein Verantwortlicher ist verpflichtet, personenbezogene Daten zu löschen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • Die Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig („…“ Art. 17 Abs. 1 lit. a DSGVO).
  • Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung („…“ Art. 17 Abs. 1 lit. b DSGVO).
  • Sie legen Widerspruch gegen die Verarbeitung ein (z.B. bei Direktwerbung) und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor („…“ Art. 17 Abs. 1 lit. c DSGVO).
  • Die Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet („…“ Art. 17 Abs. 1 lit. d DSGVO).
  • Die Löschung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich („…“ Art. 17 Abs. 1 lit. e DSGVO).
  • Die Daten wurden im Zusammenhang mit angebotenen Diensten der Informationsgesellschaft (z.B. soziale Netzwerke) bei einem Kind erhoben („…“ Art. 17 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Wie übe ich mein Recht auf Löschung aus?

Schritt 1: Identifizieren Sie den Verantwortlichen

Finden Sie heraus, wer für die Verarbeitung Ihrer Daten verantwortlich ist. Das kann das Unternehmen sein, bei dem Sie ein Konto haben, die Behörde, die Ihre Daten gespeichert hat, oder der Betreiber einer Website.

Schritt 2: Stellen Sie einen Antrag auf Löschung

Sie können den Antrag formlos stellen (z.B. per E-Mail oder Brief). Geben Sie an, welche Daten Sie gelöscht haben möchten und warum (z.B. Widerruf der Einwilligung, Daten nicht mehr notwendig). Sie müssen Ihre Identität nachweisen, um Missbrauch zu verhindern.

Schritt 3: Warten Sie auf die Reaktion des Verantwortlichen

Der Verantwortliche muss Ihrem Antrag unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats nachkommen. In bestimmten Fällen kann diese Frist um weitere zwei Monate verlängert werden („…“ Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Der Verantwortliche muss Sie über die Löschung oder die Gründe für eine Ablehnung informieren.

Schritt 4: Bei Ablehnung oder Untätigkeit: Beschwerde einlegen

Wenn der Verantwortliche Ihrem Antrag nicht nachkommt oder die Frist verstreichen lässt, können Sie sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren („…“ Art. 77 DSGVO). Sie haben auch das Recht, einen gerichtlichen Rechtsbehelf einzulegen („…“ Art. 79 DSGVO).

Ausnahmen vom Recht auf Löschung

Wann das Recht auf Löschung nicht gilt

Das Recht auf Löschung ist nicht absolut. Es gibt Ausnahmen, in denen der Verantwortliche die Daten trotz Ihres Antrags nicht löschen muss. Dazu gehören:

  • Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information („…“ Art. 17 Abs. 3 lit. a DSGVO).
  • Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (z.B. Aufbewahrungspflichten nach Steuerrecht) („…“ Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO).
  • Gründe des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit („…“ Art. 17 Abs. 3 lit. c DSGVO).
  • Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder statistische Zwecke („…“ Art. 17 Abs. 3 lit. d DSGVO).
  • Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen („…“ Art. 17 Abs. 3 lit. e DSGVO).

Die Nachteile der DSGVO: Ein Blick auf die Kehrseite

Bürokratischer Aufwand und Kosten

Die DSGVO hat zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand für Unternehmen und Organisationen geführt. Die Umsetzung der Datenschutzanforderungen, einschließlich des Rechts auf Löschung, ist zeitaufwändig und kostenintensiv.

Rechtsunsicherheit

Trotz der klaren Regelungen in der DSGVO gibt es in der Praxis viele Auslegungsfragen und Unsicherheiten. Dies führt zu Rechtsunsicherheit und kann Unternehmen davon abhalten, innovative datengetriebene Geschäftsmodelle zu entwickeln.

Einschränkung der Datenverarbeitung

Das Recht auf Löschung kann die Möglichkeiten der Datenverarbeitung einschränken. Unternehmen können möglicherweise nicht mehr alle Daten nutzen, die sie für ihre Geschäftstätigkeit benötigen, was zu Wettbewerbsnachteilen führen kann. Beispielsweise rollt Apple die Funktionen der künstlichen Intelligenz deshalb nicht oder erst verspätet in der EU, insbesondere in Deutschland aus. Daraus entstehen den Bürgern Nachteile, denn es entgehen Ihnen wichtige Funktionalitäten.

„Overblocking“

Aus Angst vor hohen Bußgeldern neigen einige Unternehmen dazu, mehr Daten zu löschen als eigentlich erforderlich („Overblocking“). Dies kann dazu führen, dass wichtige Informationen verloren gehen, die für andere Zwecke (z.B. Forschung, Statistik) nützlich wären.

Beispiele

  1. Sie haben vor Jahren ein Konto bei einem Online-Shop erstellt, nutzen es aber nicht mehr. Sie können die Löschung Ihrer Daten verlangen, da diese für den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt werden.
  2. Sie haben eine Einwilligung zur Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse für Werbezwecke gegeben. Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen und die Löschung Ihrer E-Mail-Adresse aus dem Verteiler verlangen.
  3. Ein Unternehmen hat Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet (z.B. ohne Ihre Einwilligung). Sie können die sofortige Löschung verlangen.

Mögliche Hindernisse und wie Sie ihnen begegnen

Hindernis Lösungsansatz
Verantwortlicher reagiert nicht Setzen Sie eine Frist, schalten Sie die Datenschutzaufsichtsbehörde ein, erwägen Sie rechtliche Schritte.
Verantwortlicher lehnt Löschung ab Lassen Sie die Begründung prüfen, holen Sie rechtlichen Rat ein, legen Sie Beschwerde ein.
Identitätsnachweis schwierig Nutzen Sie alternative Möglichkeiten (z.B. Kopie des Personalausweises mit Schwärzung nicht benötigter Daten).
Kosten für Rechtsstreit Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.

Geprüfte Links zu Gesetzen

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