Kontext und Bedeutung für Betroffene
Der Schwangerschaftsschutz im Profifußball steht nach einer wegweisenden Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs (Court of Arbitration for Sport, CAS) erstmals konkret auf dem Prüfstand. Zum ersten Mal überhaupt erhält eine Profifußballerin Schadensersatz, weil ihr Verein das Arbeitsverhältnis wegen ihrer Schwangerschaft unrechtmäßig beendet hat. Der italienische Erstligist Lazio Rom muss seiner ehemaligen Spielerin Maja Göthberg knapp 70.000 Euro zahlen. Dieses Urteil betrifft nicht nur den Einzelfall, sondern hat das Potenzial, den Frauenfußball und den Schutz schwangerer Sportlerinnen weltweit nachhaltig zu verändern.
Für betroffene Spielerinnen, deren Agenten und Vereine ist dieses Verfahren ein deutliches Signal: Vertragliche Diskriminierung aufgrund von Schwangerschaft wird auch im Sport nicht toleriert und hat konkrete finanzielle Konsequenzen.
Rechtlicher Hintergrund
Der Fall dreht sich um die Schwedin Maja Göthberg, die in der Saison 2023/24 für Lazio Rom spielte und mit dem Verein in die Serie A aufstieg. Nach erfolgreichen Verhandlungen über eine Vertragsverlängerung waren sich beide Seiten mündlich über alle wesentlichen Bedingungen einig: eine Vertragslaufzeit bis zum 1. Juni 2025 und ein Bruttogehalt von 64.000 Euro. Der Flug der Spielerin nach Rom war bereits für den 18. Juli 2024 gebucht. Nachdem Göthbergs Berater den Verein jedoch über ihre Schwangerschaft informierte, erklärte Lazio plötzlich, kein gültiger Vertrag sei zustande gekommen.
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Die wichtigsten Vorschriften
Maßgeblich für CAS-Entscheidungen sind in erster Linie die FIFA-Statuten sowie das Schweizer Recht. Andere nationale Rechtsordnungen gelten nur subsidiär, wenn das übergeordnete Regelwerk Lücken lässt.
Im vorliegenden Fall waren alle relevanten Rechtsfragen im Schweizer Obligationenrecht (OR) geregelt. Gemäß Artikel 1 und 2 OR kommt ein Vertrag durch übereinstimmende gegenseitige Willenserklärungen zustande, die sowohl ausdrücklich als auch stillschweigend erfolgen können. Eine bestimmte Form ist nach Artikel 11 Absatz 1 OR grundsätzlich nicht erforderlich, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt. Für Arbeitsverträge hält Artikel 320 Absatz 1 OR fest, dass diese keiner besonderen Formvorschrift unterliegen. Eine Unterschrift unter dem Vertrag war daher nach Auffassung des CAS nicht notwendig, um ein wirksames Arbeitsverhältnis zu begründen.
Zusätzlich spielen die FIFA-Reglements eine zentrale Rolle. Artikel 18quater Nummer 1 des FIFA-Reglements bestimmt ausdrücklich, dass die Gültigkeit eines Vertrages nicht von einer bestehenden Schwangerschaft der Spielerin abhängig gemacht werden darf. Die FIFA hat damit verbindliche Mindeststandards zum Kündigungsschutz, zum Mutterschutz und zu Gehaltsansprüchen für schwangere Fußballerinnen und Trainerinnen geschaffen.
Aktuelle Entwicklung
Der CAS entschied, dass ein wirksames Arbeitsverhältnis zwischen Göthberg und Lazio Rom entstanden war, da beide Parteien sich über alle wesentlichen Vertragsbestandteile geeinigt hatten. Die fehlende schriftliche Unterzeichnung stand dem nicht entgegen. Der CAS stellte zudem fest, dass der ausschlaggebende Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Schwangerschaft der Spielerin war.
Lazio hatte argumentiert, nicht der Verein, sondern die Spielerin selbst habe kein Interesse mehr an dem Vertrag gehabt, da sie nicht nach Rom geflogen sei und ihr Gesundheitszustand nach Aussage ihres Beraters mit dem Leistungssport unvereinbar sei. Der CAS folgte dieser Argumentation nicht. Er wertete die entsprechende Aussage des Beraters lediglich als eine fehlerhafte rechtliche Einschätzung, die keinen Rückschluss auf mangelndes Interesse der Spielerin selbst zulasse.
Göthberg erhält nun 64.000 Euro brutto als Restwert des Vertrages zuzüglich fünf Prozent Zinsen ab dem Tag der unrechtmäßigen Kündigung. Weitere 5.333 Euro wurden ihr zugesprochen, weil ein Vereinsangehöriger die vertrauliche Information über ihre Schwangerschaft an andere Spielerinnen weitergegeben hatte, was der CAS als erhebliche Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte wertete.
Praktische Einordnung
Die Spielergewerkschaft FIFPRO bezeichnete das Urteil als bahnbrechend. Tatsächlich handelt es sich um einen Präzedenzfall: Erstmals wird durch einen internationalen Sportschiedsspruch klargestellt, dass Schwangerschaft kein legitimer Grund ist, eine Vertragsbeziehung im Profisport zu verweigern oder zu beenden, und dass Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte eigenständig sanktioniert werden.
Was bedeutet das für Sie?
Für Profisportlerinnen und ihre Berater macht das Urteil deutlich, dass mündliche Einigungen über wesentliche Vertragsinhalte rechtlich bindend sein können, auch wenn die formale Unterschrift noch aussteht. Gleichzeitig zeigt der Fall, dass Informationen über Schwangerschaft vertraulich zu behandeln sind und eine Weitergabe zu Schadensersatzansprüchen führen kann.
Vereine im nationalen und internationalen Fußball müssen sich darauf einstellen, dass diskriminierende Vertragspraxis zunehmend rechtlich verfolgt wird. Wer Spielerinnen wegen Schwangerschaft benachteiligt oder Vertragsverhandlungen abbricht, riskiert empfindliche Entschädigungszahlungen.
Betroffene Sportlerinnen sollten im Streitfall frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um ihre Ansprüche zu sichern und die maßgeblichen Fristen zu wahren. Wenden Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt, der Ihnen in sport- und arbeitsrechtlichen Fragen kompetent zur Seite steht.
Tabelle: Übersicht
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Verfahrensgericht | Court of Arbitration for Sport (CAS) |
| Beteiligte Parteien | Maja Göthberg (Spielerin) gegen Lazio Rom |
| Entschädigungssumme | Knapp 70.000 Euro (64.000 Euro Vertragswert + 5.333 Euro Persönlichkeitsrechtsverletzung) |
| Anwendbares Recht | FIFA-Reglement, Schweizer Obligationenrecht (OR) |
| Relevante Normen | Art. 1, 2, 11, 320 OR; Art. 18quater Nr. 1 FIFA-Reglement |
| Bedeutung | Erster Präzedenzfall: Schadensersatz für Kündigung wegen Schwangerschaft im Profifußball |
| Reaktion | FIFPRO bezeichnet Entscheidung als „bahnbrechend“ |
Fazit
Das CAS-Urteil gegen Lazio Rom ist ein historischer Meilenstein für den Schwangerschaftsschutz im Profifußball. Es stellt klar, dass mündliche Vertragseinigungen rechtlich bindend sein können und Vereine Spielerinnen nicht wegen Schwangerschaft benachteiligen dürfen. Der Schutz von Persönlichkeitsrechten gilt auch im Sportumfeld uneingeschränkt. Der Fall dürfte die zukünftige Praxis bei Vereinen, Verbänden und Spielerberaterinnen weltweit beeinflussen.
Hinweis
Hinweis: Dieser Beitrag wurde automatisiert mit dem KI-System Claude erstellt und ohne menschliche Endredaktion veröffentlicht. Inhaltliche Fehler sind möglich. Das Bild wurde mit der KI FAL.ai erstellt.
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Quellen und weiterführende Links
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