Rechtsnews 26.06.2026 Christian R.

AfD-Verbot: GFF-Gutachten hält Erfolg für wahrscheinlich

Kontext und Bedeutung für Betroffene

Das AfD-Verbot ist seit Monaten ein zentrales Thema in der deutschen Innenpolitik. Nun hat die zivilgesellschaftliche NGO „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) ein umfassendes Rechtsgutachten vorgelegt, das die Frage nach den Erfolgsaussichten eines Parteiverbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) neu bewertet. Das Ergebnis ist eindeutig: Ein Verbotsantrag würde nach Einschätzung der beteiligten Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtler „wahrscheinlich Erfolg“ haben. Diese Einschätzung verändert die öffentliche und politische Debatte grundlegend, denn das Argument, ein solches Verfahren werde scheitern, war bislang eines der meistgenannten Gegenargumente.

Das Gutachten hat auch unmittelbare gesellschaftliche Relevanz: Bürgerinnen und Bürger, Parteimitglieder, Wählerinnen und Wähler sowie alle, die in einem demokratischen Rechtsstaat politisch aktiv sind, sind von einer solchen Debatte berührt. Ein Parteiverbot ist das schärfste Instrument, das die Verfassung im Umgang mit verfassungsfeindlichen Parteien kennt.

Rechtlicher Hintergrund

Die wichtigsten Vorschriften

Das Parteiverbot ist in Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) geregelt. Danach sind Parteien verfassungswidrig, wenn sie nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Zuständig für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit ist ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.

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Einen Antrag an das BVerfG können nach Paragraph 43 Absatz 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) nur drei Institutionen stellen: der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung. Für einen Antrag aus dem Bundestag genügt eine einfache Mehrheit. Das Karlsruher Gericht nimmt in diesem Verfahren eine ungewöhnliche Rolle ein, denn es ist nicht nur letztinstanzlicher Überprüfer, sondern auch erster Sachverhaltsaufklärer.

Aus der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG ergibt sich zudem, dass allein das Verbreiten verfassungsfeindlicher Inhalte nicht ausreicht. Es muss eine sogenannte planvolle Umsetzungsdimension hinzukommen. Das bedeutet: Einzelne Aussagen müssen auf eine kohärente Strategie hinweisen, und die Partei muss konkret dabei sein, diesen Plan in die Tat umzusetzen. Diese Anforderung ist in der Rechtswissenschaft als besonders hohe Hürde anerkannt.

Aktuelle Entwicklung

Über 13 Monate hat ein Team von Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtlern der GFF rund drei Millionen sogenannte Texteinheiten ausgewertet, darunter parlamentarische Drucksachen, Pressemitteilungen und Beiträge in sozialen Netzwerken. Das daraus entstandene Gutachten umfasst 1.500 Seiten und wurde am 25. Juni 2026 in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. Finanziert wurde die Untersuchung durch Spenden von mehr als 20.000 Privatpersonen in Höhe von knapp einer Million Euro.

Die GFF-Juristinnen und -Juristen sehen in rund 220 gesammelten Belegen gewichtige Verstöße gegen das Demokratieprinzip. Die AfD soll es demnach darauf anlegen, politische Gegner strafrechtlich verfolgen zu lassen, bestimmte Personengruppen einzuschüchtern und aus der politischen Beteiligung zu verdrängen. Darüber hinaus identifiziert das Gutachten Belege für Muslimfeindlichkeit, eine Politik der Ausgrenzung von Deutschen mit Migrationshintergrund sowie eine als menschenunwürdig eingestufte Abschiebepraxis. Darin erkennen die Gutachterinnen und Gutachter einen Verstoß gegen die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes.

Zwei renommierte Staatsrechtsprofessoren, Christoph Möllers und Sophie Schönberger, haben Zweitgutachten erstellt und sind den Bewertungen der GFF-Juristinnen und -Juristen nach Angaben des Projektleiters Bijan Moini weitgehend gefolgt. GFF-Vorstandsmitglied und Rechtsprofessorin Dana-Sophia Valentiner erklärte bei der Präsentation: „Das Argument, ein Verbotsantrag werde wahrscheinlich scheitern, ist nach unserer Einschätzung nicht mehr haltbar.“

Praktische Einordnung

Das Gutachten ist kein Antrag und löst kein Verfahren aus. Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern als Grundlage dienen soll. SPD-Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat wiederholt betont, einen Verbotsantrag nicht ausschließen zu wollen. Sie verweist dabei auf die Einstufung mehrerer AfD-Landesverbände als gesichert rechtsextrem sowie auf enge Kontakte von Parteifunktionären in die militante Neonazi-Szene. Eine politische Mehrheit für einen Antrag im Bundestag ist bislang nicht erkennbar.

Was bedeutet das für Sie?

Unmittelbare rechtliche Konsequenzen folgen aus dem GFF-Gutachten zunächst nicht. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet die aktuelle Entwicklung jedoch, dass die Debatte über ein Parteiverbotsverfahren auf einer neuen tatsächlichen Grundlage geführt wird. Wer politisch oder juristisch in diesem Bereich aktiv ist, sollte die weitere Entwicklung genau verfolgen. Sollte ein Antrag gestellt werden, beginnt ein aufwendiges verfassungsgerichtliches Verfahren, das erhebliche gesellschaftliche Auswirkungen hätte. Bei rechtlichen Fragen zu Parteienrecht, Verfassungsrecht oder damit zusammenhängenden Themen empfiehlt sich die Beratung durch eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt.

Tabelle: Übersicht zum Parteiverbotsverfahren

Aspekt Details
Rechtsgrundlage Art. 21 Abs. 2 GG, § 43 Abs. 1 BVerfGG
Zuständiges Gericht Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Antragsberechtigte Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung
Voraussetzungen Verfassungsfeindliche Ziele und planvolle Umsetzungsdimension
GFF-Gutachtenumfang 1.500 Seiten, ca. 3 Millionen ausgewertete Texteinheiten
Finanzierung des Gutachtens Private Spenden, knapp 1 Million Euro von über 20.000 Personen
Einschätzung der GFF Verbotsantrag „wahrscheinlich erfolgreich“
Politischer Status Kein Antrag gestellt, keine Mehrheit erkennbar

Fazit

Das GFF-Gutachten stellt die öffentliche und politische Debatte über ein AfD-Verbot auf eine neue rechtliche Grundlage. Die Schlussfolgerung, ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht werde wahrscheinlich erfolgreich sein, ist eine gewichtige Einschätzung, die von renommierten Staatsrechtlern weitgehend geteilt wird. Ob und wann ein Antrag gestellt wird, bleibt eine politische Entscheidung. Das Instrument des Parteiverbots ist das schärfste in der Verfassung vorgesehene Mittel und wurde bisher nur in wenigen Fällen angewandt.

Hinweis

Dieser Beitrag wurde automatisiert mit dem KI-System Claude erstellt und ohne menschliche Endredaktion veröffentlicht. Inhaltliche Fehler sind möglich. Das Bild wurde mit der KI FAL.ai erstellt.

Bei rechtlichen Fragen zu diesem Thema können Sie eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt suchen, unseren KI-Rechtsberatungsbot LexBot nutzen oder eine telefonische Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Quellen und weiterführende Links








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