Was bedeutet der Mindestlohn 2026?
Zum 1. Januar 2026 ist der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 € brutto pro Stunde angehoben worden. Diese Anpassung ist Teil eines zweistufigen Erhöhungsplans, der 2026 auf 13,90 € und 2027 auf 14,60 € steigen soll. Die Erhöhung soll die Kaufkraft stärken, die Lage von Geringverdienenden verbessern und den Niedriglohnsektor weiter reduzieren.
Rechtliche Grundlagen und Entscheidungsprozess
Die Grundlage für diese Anpassung bildet das Mindestlohngesetz (MiLoG). Die Höhe des Mindestlohns wird nicht mehr direkt politisch festgelegt, sondern von der unabhängigen Mindestlohnkommission bestimmt, einem Gremium aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft. Die Kommission legt Vorschläge vor, die die Bundesregierung per Rechtsverordnung umsetzt.
So funktioniert die Mindestlohnkommission
- Unabhängiges Gremium gemäß MiLoG.
- Berücksichtigt wirtschaftliche Daten wie Tariflöhne und Medianlöhne.
- Entscheidet etwa alle zwei Jahre über Anpassungen.
- Bundesregierung setzt die Empfehlungen per Verordnung um.
Neue Mindestlohnhöhe und Entwicklung
| Jahr | Gesetzlicher Mindestlohn (brutto/Std.) |
|---|---|
| 2025 | 12,82 € |
| 2026 | 13,90 € |
| 2027 | 14,60 € |
Die Erhöhung von 12,82 € auf 13,90 € entspricht einer Steigerung von rund 8,4 %, die anschließende Erhöhung 2027 um weitere etwa 5,0 %. In der Summe bedeutet das eine Gesamtsteigerung von fast 13,9 % über zwei Jahre.
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Wer profitiert vom neuen Mindestlohn?
Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes profitieren bis zu 6,6 Millionen Beschäftigte direkt von der Mindestlohnerhöhung, weil sie vorher weniger als 13,90 € pro Stunde verdient haben. Besonders betroffen sind Frauen und Beschäftigte in strukturschwächeren Regionen wie Ostdeutschland.
Branchen mit vielen Mindestlohnverdienenden
- Einzelhandel
- Gastronomie
- Reinigungsgewerbe
- Logistik und Pflegehilfsdienste
In einigen dieser Branchen liegt der Anteil der Beschäftigten unterhalb oder knapp oberhalb der Mindestlohngrenze besonders hoch.
Minijobs & Midijobs nach der Erhöhung
Mit der Anhebung des Mindestlohns steigt automatisch auch die Verdienstgrenze für Minijobs. Die Grenze für geringfügige Beschäftigung ergibt sich aus dem Produkt von Mindestlohn und zulässiger Arbeitszeit. Dadurch steigt die Grenze Ende 2025 von 556 € auf 603 € monatlich. Midijobs beginnen 2026 ab 603,01 € und enden – wie bisher – bei 2.000 €.
Praxisbeispiel Minijob
- 10 Std/Woche × 13,90 € = ca. 556 €
- Maximaler Minijob-Verdienst jetzt: 603 €
Ausnahmen & Besonderheiten
Obwohl der Mindestlohn grundsätzlich für fast alle Arbeitnehmer gilt, gibt es Ausnahmen:
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne Ausbildung
- Praktika unter drei Monaten
- Ehrenamtliche Tätigkeiten
- Selbstständige Tätigkeiten, bei denen kein echtes Arbeitsverhältnis besteht
Solche Fälle sind im Mindestlohngesetz geregelt und müssen individuell geprüft werden.
Wirtschaftliche Auswirkungen
Die Mindestlohnerhöhung hat nicht nur positive Effekte für Beschäftigte, sondern auch Herausforderungen für Unternehmen:
- Höhere Lohnkosten für Arbeitgeber – besonders im Gastgewerbe und Einzelhandel.
- Studien zeigen, dass rund ein Fünftel der betroffenen Firmen beabsichtigt, Arbeitsplätze zu kürzen oder Investitionen zu reduzieren.
- Einige Unternehmen planen, Preissteigerungen an Kunden weiterzugeben.
Brutto-Netto & Kaufkraft
Auch wenn der Mindestlohn brutto festgelegt ist, bleibt für Beschäftigte am Ende des Monats mehr netto übrig. Beispielrechnungen zeigen, dass Vollzeitbeschäftigte (bei 40 Std/Woche und Steuerklasse I) ab 2026 deutlich mehr Kaufkraft haben als zuvor.
Praktische Tipps für Beschäftigte
- Überprüfe deine Lohnabrechnung regelmäßig auf Einhaltung des Mindestlohns.
- Nutze einen Mindestlohn-Rechner des Bundesarbeitsministeriums, um Stundenlohn und Monatsverdienst abzugleichen.
- Bei Unstimmigkeiten im Arbeitsvertrag oder Lohnabrechnung: Rücksprache mit dem Arbeitgeber oder Rechtsberatung.
Praktische Tipps für Arbeitgeber
- Arbeitsverträge bis spätestens Dezember 2025 anpassen, damit die Löhne 2026 korrekt berechnet werden.
- Minijob-Grenzen im Personalmanagement aktualisieren.
- Arbeitszeitkonten und Stundenaufzeichnungen sorgfältig führen.
- Tarifverträge prüfen: In vielen Branchen gelten höhere Mindestlöhne als der gesetzliche.
- Rechtzeitig Lohnabrechnungssoftware oder HR-Dienstleister aktualisieren.
Gesamtfazit
Die Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 € ab 2026 ist eine der größten Anpassungen seit Einführung des Gesetzes 2015. Sie stärkt die Löhne im Niedriglohnbereich, wirkt sich aber auch auf die Arbeitskosten und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen aus. Die dynamische Anpassung der Minijob-Grenze sorgt dafür, dass Geringverdienende nicht durch Arbeitszeitbegrenzungen benachteiligt werden.
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