Rechtsnews 06.10.2025 Alex Clodo

Die Lohnklage – 3 Schritte, wie Sie zu ihrem Gehalt kommen

Die Lohnklage. Jedem Arbeitnehmer steht ein Anspruch auf Arbeitslohn zu. Für die Lohnzahlung bedarf es einer Anspruchsgrundlage. Diese kann sich beispielsweise aus vertraglicher Vereinbarung, aus Gesetz (§612 BGB ), aus einem Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder der betrieblichen Übung ergeben. Nur wenn der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf eine Anspruchsgrundlage stützen kann, kann er die Leistung des Arbeitgebers notfalls vor dem Arbeitsgericht einklagen. Bleibt der Lohn aus, entsteht daraus schnell eine dramatische finanzielle Situation. Sie müssen wohl weiterhin Miete, Versicherung und Kreditraten zahlen. Dieser Beitrag gibt Ihnen Aufschluss darüber, wie Sie dazu am besten vorgehen können und was es bei der Lohnklage zu beachten gibt.

Wie können Sie ihr Gehalt einfordern?

1.     Schritt

Bleibt Ihre Gehaltszahlung aus, brauchen Sie nicht direkt in Panik zu geraten. Zunächst könnte es ein Problem in der Buchhaltung Ihres Unternehmens geben.

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Schildern Sie zunächst Ihrem Chef in einem persönlichen Gespräch, dass Ihr Gehalt noch nicht eingegangen ist und bitten Ihn, dass er dies schnellstmöglich nachholen soll.

Im Anschluss sollten Sie vier Werktage abwarten. Diese Zeit kann vergehen bis die Zahlung auf Ihrem Konto eingegangen ist.

2.     Schritt

Als zweiten Schritt sollten Sie nach der abgelaufenen „4-Tages-Frist“ Ihren Arbeitgeber schriftlich abmahnen. Die Abmahnung kann formlos per E-Mail oder Brief erfolgen.

In der Mahnung setzen Sie eine Zahlungsfrist von sieben Tagen. Weiterhin geben Sie ihren ausstehenden Brutto Betrag an und den ursprünglichen Fälligkeitstermin. Zudem weisen Sie bitte darauf hin, dass Sie bei einer weiterhin ausbleibenden Lohnzahlung rechtliche Schritte einleiten werden.

3.     Schritt

Sollten alle Maßnahmen bis dato erfolglos bleiben, ist eine Lohnklage der letzte Schritt, um Ihren Anspruch auf Ihr ausstehendes Gehalt durchzusetzen.

Wie läuft eine Lohnklage ab?

Klage beim zuständigen Gericht einreichen

Zunächst müssen Sie die Lohnzahlungsklage schriftlich beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Welches Arbeitsgericht ist aber zuständig? Dies hängt davon ab, ob Ihr Arbeitgeber eine natürliche Person oder eine juristische Person ist. Ist Ihr Arbeitgeber eine natürliche Person, so ist das Arbeitsgericht zuständig, in dem sich der Wohnort des Chefs befindet. Sollte Ihr Arbeitgeber eine juristische Person (GmbH, AG) oder Personengesellschaft (oHG, KG) sein, müssen Sie die Klage beim Arbeitsgericht einreichen, in dessen Bezirk sich der Sitz des Unternehmens befindet. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn Sie eine Lohnzahlungsklage einreichen, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  1. Ihre Lohnabrechnung
  2. Ihren Arbeitsvertrag
  3. (Falls vorhanden) Einen Überstundennachweis

Wie lange dauert es, bis ein Urteil des Arbeitsgerichts gefällt wird?

Haben Sie Ihre Klage bei Gericht eingereicht, entscheidet das zuständige Arbeitsgericht in einem Hauptsacheverfahren über den Fall. Es vergehen üblicherweise von der Klageeinreichung bis zum endgültigen Urteil drei bis vier Monate.

Muss ich Fristen bei einer Lohnklage einhalten?

Zunächst ist fraglich, ob Ihr Arbeitsvertrag eine Regelung zur Verjährung enthält. Ist eine solche Regelung nicht klar geregelt, wird die Verjährung durch das Bürgerliche Gesetzbuch definiert. Die Frist, in der Sie Ihr Gehalt einklagen können, beträgt drei Jahre.

In vielen Fällen sind aber in Arbeitsgericht- und Tarifverträgen solche Verjährungsfristen geregelt. Dabei gibt es einstufige und zweistufige Ausschlussfristen. Bei der einstufigen Ausschlussfrist wird geregelt, in welchem Zeitraum Sie Ihren Anspruch durch die schriftliche Abmahnung beim Arbeitgeber anzeigen müssen. Bei der zweistufigen Ausschlussfrist wird ebenfalls die Frist zur Abmahnung festgelegt. Dabei wird aber auch der Zeitraum, in dem Sie Ihre Lohnansprüche vor Gericht einklagen können, angezeigt, wenn der Arbeitgeber nicht auf Ihre Abmahnung reagiert.

Was passiert bei einem erfolgreichen Urteil im Falle der Lohnklage?

Sollten Sie vor Gericht gewinnen, endet das Klageverfahren mit einem Urteil. Dadurch erhalten Sie einen sog. vollstreckbaren Titel, mit dem Sie sofort Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung bei Ihrem Arbeitgeber einleiten können. Dabei kann beispielsweise das Konto des Arbeitgebers gepfändet werden oder können einen Gerichtsvollzieher mit der Eintreibung beauftragen.

 Steht mir auch ein Anspruch auf Schadensersatz zu?

Im Falle der Lohnklage können Sie nicht nur Ihr fehlendes Gehalt einklagen, sondern auch Schadensersatz verlangen, falls Ihnen durch den ausbleibenden Lohn ein zusätzlicher Schaden entstanden ist. Als Beispiel könnten Zinsen für einen Kredit angeführt werden, den Sie wegen der angespannten finanziellen Situation vielleicht aufnehmen mussten.

Ab wann kann ich mein Gehalt einklagen?

Im Normalfall ist in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt, wann das Gehalt auf dem Konto des Arbeitnehmers eingehen soll. Sollte der Arbeitgeber dieses Ziel verhehlen, befindet dieser sich automatisch in einem Zahlungsverzug. Daher können Sie als Arbeitnehmer den Arbeitgeber zeitnah darauf hinweisen, dass dieser sich in einem solchen Verzug befindet. Sollte es danach immer noch nicht zu einer Auszahlung gekommen sein, ist ein gerichtliches Verfahren notwendig.

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Quellen:

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Lohnklage.html

https://beratung.de/recht/ratgeber/gehalt-einklagen-so-geht-s_fnfdgy

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